Mülheim. Oft werden Mülheimerinnen und Mülheimer von Bettlern angesprochen. Das ist grundsätzlich legal. Ab wann es in Mülheim verboten ist.

Wer in Deutschland auf der Straße oder in der Fußgängerzone um einen Euro bitte, macht sich grundsätzlich nicht strafbar. Denn der Paragraf „Bettlerei und Landstreicher“ wurde bereits 1974 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Aggressives Betteln kann allerdings als Nötigung gewertet werden und ist daher in Mülheim verboten.

„Es gibt immer wieder aggressive Bettler, die Passantinnen und Passanten aktiv ansprechen“, heißt es aus dem Mülheimer Ordnungsamt. Diese verlassen damit den Bereich des sogenannten stillen Bettelns.

Ab wann Betteln in Mülheim als aggressiv eingestuft wird

In der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Mülheim ist genau beschrieben, was unter aggressivem Betteln zu verstehen ist. Es sei dann der Fall, wenn die eine die andere Person anfasst, festhält, sich ihr in den Weg stellt, bedrängend verfolgt oder sie hartnäckig anspricht.

Im vergangenen Jahr wurden vier Verstöße aufgrund von aggressivem Betteln mit einem Verwarngeld geahndet, viermal wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Die Polizei musste in keinem dieser Fälle tätig werden. „Jedes Geschäft hat sein eigenes Hausrecht. Wir werden erst hinzugezogen, wenn es dieses nicht alleine durchgesetzt bekommt“, erläutert eine Polizeisprecherin.

Vereinzelte Beschwerden aus der Mülheimer Bevölkerung

Besondere Vorkommnisse in diesem Zusammenhang seien ihr aus diesem Bereich nicht bekannt. Mehrere angefragte Einzelhändler vermeldeten ebenfalls keine Schwierigkeiten mit Bettlern vor ihren Geschäften. Auch in der Mülheimer Innenstadt lägen die letzten Beschwerden schon länger zurück, so City-Managerin Gesa Delija, die ergänzt: „Mir ist im letzten Jahr nichts groß zu Ohren gekommen.“ Sie warnt allerdings vor Personen, die scheinbar Rosen verkaufen wollen, um dabei unbemerkt Taschendiebstahl zu begehen.

Dem Ordnungsamt hingegen liegen „vereinzelte Beschwerden aus der Bürgerschaft vor“. Der kommunale Ordnungsdienst bestreift regelmäßig die Fußgängerzone in der Stadtmitte. „Hierbei sind immer häufiger Bettlerinnen und Bettler mit Hunden auffällig“, heißt es. Diese würden mit der Unterstützung des Veterinäramtes kontrolliert. Mit den Streetworkern in der City finde ein regelmäßiger Austausch zum Thema Betteln statt.

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