Mülheim. Grünes Licht von der Bezirksregierung für Mülheims Haushaltsplanung. Somit können geplante Ausgaben nun getätigt werden. Wieso es Kritik gibt.

Eher als erwartet hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Haushalt der Stadt Mülheim genehmigt. Regierungspräsident Thomas Schürmann hat die entsprechende Haushaltsverfügung unterschrieben, wie die Bezirksregierung mitteilt. Die vorläufige Haushaltsführung wird dadurch bereits sehr früh im Jahr beendet.

„Ich freue mich sehr, dass nun unter anderem Investitionen in Schule, Sport und Kultur, aber auch in die Verkehrsinfrastruktur getätigt werden können“, erklärt Stadtkämmerer Frank Mendack (SPD) zu den Nachrichten aus Düsseldorf. Obwohl die Einsparmöglichkeiten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ausgeschöpft worden seien, plant Mülheim 2024 mit rund 89 Millionen Euro an Investitionsauszahlungen.

Mülheimer Kämmerer übt Kritik an Bund und Land

Dennoch schränkt Mendack ein: „Die Genehmigung des Haushalts darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor die strukturellen Hilfen von Bund und Land, wie zum Beispiel die Altschuldenlösung, fehlen und nur bilanzkosmetische Lösungen angeboten werden.“ Denn obwohl der Haushalt 2024 einen Jahresüberschuss von rund 2,8 Millionen Euro aufweist, rechnet Mülheim mittelfristig durchgehend mit Jahresfehlbeträgen. So sind nach Angaben der Bezirksregierung für 2025 47 Millionen Euro an Minus eingeplant, 2026 sind es 41 Millionen und 2027 44 Millionen Euro. „Zur Erreichung des positiven Betrags trägt insbesondere die Auflösung von gebildeten Rückstellungen aus den Vorjahren bei“, heißt es aus Düsseldorf.

Stadtkämmerer Frank Mendack sieht die Hausaufgaben der Kommune erfüllt, nun aber auch Bund und Land in der Pflicht.
Stadtkämmerer Frank Mendack sieht die Hausaufgaben der Kommune erfüllt, nun aber auch Bund und Land in der Pflicht. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

„Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat - wie alle Kommunen - ihre Hausaufgaben gemacht, das hilft aber nicht, wenn Bund und Land keine Lösung für die durch Bundes- und Landesgesetze bedingte chronische Unterfinanzierung der Städte schaffen“, kritisiert Mendack. Unabhängig davon gelte das Haushaltssicherungskonzept fort und erfordere strenge Haushaltsdisziplin.

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