Mülheim. Zum Ärger von Anwohnern wurde ein Mini-Wald in Speldorf abgeholzt. Der Chef einer Mülheimer Behörde erklärt nun, wie es dazu - ganz legal - kam.

Die Verärgerung über einen Kahlschlag auf einem Grundstück an der Emmericher Straße in Speldorf hatte nun ein Nachspiel im Planungsausschuss. Die Stadtverwaltung erklärte dabei die Rechtslage.

Die MBI hatten die Rodungen auf jenem Grundstück beklagt, das im Knick der Emmericher Straße bislang mit Mini-Wald bestückt war und ein grüner Puffer für dahinterliegende, sehr tiefe Wohngrundstücke an der Hofackerstraße. Ein Blick in die Historie zeigt gleichwohl, dass eben jenes Grundstück ohne den Widerstand der MBI im Jahr 2020 in der Bezirksvertretung 3 zum Verkauf und zur Nutzung für Gewerbe freigegeben worden war.

Mülheimer Gerüstbauer will neues Firmengelände bebauen

So sah es noch bis vor Kurzem an der Emmericher Straße in Mülheim-Speldorf aus. Das Bild stammt aus 2021.
So sah es noch bis vor Kurzem an der Emmericher Straße in Mülheim-Speldorf aus. Das Bild stammt aus 2021. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Dem zum Trotz war die Empörung der MBI nun groß, dass der neue Grundstückseigentümer sich offensichtlich anschickt, die Ansiedlung seines Betriebes dort mit der Rodung der kleinen Grün-Oase zwischen Gewerbe am Hafen und Wohnquartier an der Hofackerstraße vorzubereiten. Es handelt sich dabei um Hidir Bayram und seine Gerüstbaufirma City-Gerüste. 2021 hatte Bayram angekündigt, auf seinem neuen Grundstück Lager- und Büroräume bauen zu wollen. City-Gerüste firmiert aktuell an der nahen Heerstraße.

Dürfe die Stadt die Umwandlung der Grünfläche überhaupt zulassen, fragte die MBI etwa. Die Antwort vom Chef der Baufaufsicht, Axel Booß, war eindeutig: Ja. Die Bezirksregierung habe die Einschätzung der Stadt bestätigt, dass ein entsprechender Bauantrag nach §34 des Baugesetzbuches zu werten sei, sich also im Übergang von Gewerbegebiet am Hafen und Wohnsiedlung in Art und Maß lediglich in die Umgebung einzufügen habe.

Mülheims Chef-Bauaufseher stellt Baugenehmigung in Aussicht

Booß machte deutlich, dass eine Baugenehmigung „sicher in Aussicht zu stellen“ sei für Hallenbau und Bürogebäude. Wegen der Lage in einer Trinkwasserschutzzone seien dabei allerdings 13 Nebenbestimmungen durch den Bauherrn zu erfüllen, insbesondere zur künftigen Entwässerung und zur Wasserhaltung während der Bauzeit. Eine Prüfung der Medl-Tochter SEM dazu laufe noch.

Booß ist auch der Meinung, dass es für den Mini-Wald keinen besonderen Schutz gab, er also - wie geschehen - außerhalb der Brutzeit gerodet werden durfte. Die Fläche ist etwa nicht als Grünfläche in einem Bebauungsplan gesichert. Die Sorge darum, dass auch die Wegeverbindung für Radfahrer und Fußgänger nebenan am Hoffmannsweg dauerhaft in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt werde, sei unbegründet. Um entstandene Schäden dort (Reifenspuren auf einer Grünfläche) werde sich der Unternehmer nach Abschluss der Bauarbeiten kümmern. Der Radweg selbst sei nicht beschädigt und werde auch in Zukunft ohne Einschränkungen nutzbar sein, so Booß. Der Gerüstbauer werde eine separate Geländezufahrt bauen.

Dass auf dem Bauland ein alter Schutzwall am Übergang zu den Gärten der Hofackerstraße abgeräumt werden soll, sieht Booß auch nicht kritisch. Er sei dereinst beim Bau der Emmericher Straße schon im Vorgriff für einen zweiten Bauabschnitt angelegt worden, der bekanntlich aber nie in Angriff genommen wurde. Die Anlage dort könnte demnach verschwinden, auch weil die Zweckbindung für damals geflossene Fördermittel längst abgelaufen sei. So sei ja für den Hoffmannsweg seinerzeit auch ein Fahrbahnstummel zurückgebaut worden, der dem zweiten Bauabschnitt für die Emmericher Straße habe dienen sollen.

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