Mülheim. Ein Mülheimer (56) hat seine Frau mit Baseballschläger und Kantholz malträtiert – sie starb. Eigentlich sollte er längst in der Psychiatrie sein.
Auf ebenso tragische wie brutale Weise verlor eine 50-jährige Mülheimerin am 1. März dieses Jahres ihr Leben. Ihr Ehemann (56) schlug mit einem Baseballschläger auf sie ein, würgte sie mit einem Kantholz. Die Frau erlag am 6. März ihren schweren Verletzungen, insbesondere den Folgen einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Das Landgericht Duisburg sprach nach fünf Verhandlungstagen ein Urteil.
Wie es am Tattag zu der Auseinandersetzung kam, blieb ungeklärt. Das Opfer hatte sich jedenfalls in der Gästetoilette der gemeinsamen Wohnung an der Hauskampstraße eingeschlossen. Der 56-Jährige schlug die Tür mit dem Baseballschläger ein, attackierte damit seine Frau. Als der Schläger zerbrach, setzte er das Kantholz als Waffe ein.
56-jähriger Mülheimer redete nach seiner Festnahme wirr
Zwei Sanitäter, die den 56-Jährigen eigentlich in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen wollten, hörten die Tat mit an. Sie bekamen die Tür nicht auf. Das gelang erst der Polizei. Der Angeklagte saß neben seiner blutüberströmten Frau, ließ sich widerstandslos festnehmen. Daran, dass der Mann geistig verwirrt war, konnte nach den Aufnahmen einer Body-Cam eines Polizisten, die im Polizeigewahrsam entstanden waren, kaum ein Zweifel bestehen. Der 56-Jährige redete wirr daher.
Die Anklage hatte ursprünglich auf Totschlag gelautet. Doch wenig überraschend kam eine psychiatrische Sachverständige am Ende der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass der unter einer akuten paranoiden Schizophrenie leidende 56-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig war. Ungewöhnlich genug, war die Erkrankung vergleichsweise spät im Leben des Angeklagten erstmals 2006 in Erscheinung getreten.
Gericht urteilte über Mülheimer: Schuldunfähig, aber weiterhin gefährlich
Doch es blieb bei dieser einen Episode. Bis der Optiker in der Zeit vor der Tat erneut ein zunehmend seltsames Verhalten an den Tag legte. Ohne eine Therapie in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung bestehe ein erhöhtes Risiko, dass der Angeklagte weitere für die Allgemeinheit gefährliche Taten begehe, so die Einschätzung der Sachverständigen.
Gericht, Staatsanwältin, der Nebenklägervertreter und zuletzt auch die Kammer waren sich in ihrer Bewertung einig. Das Urteil lautete auf Freispruch. Der Angeklagte sei nicht fähig gewesen, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. Um die Allgemeinheit vor weiteren Taten zu schützen, ordnete die Kammer seine dauerhafte Unterbringung an. Alle Beteiligten, einschließlich des Angeklagten, erklärten noch im Verhandlungssaal den Verzicht auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.