Mülheim. In Mülheim sind Werbebriefe im Umlauf. Wer unterschreibt, schließt einen Vertrag ab und bindet sich. Woran man die falschen Schreiben erkennt.

Die Mülheimer Verbraucherzentrale berichtet, dass weiterhin viele Beschwerden über personalisierte Werbebriefe des Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmens 1N Telecom GmbH eingehen.

„Die Angeschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Christiane Lersch, Leiterin der Beratungsstelle an der Leineweberstraße. „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot.“ Solche ungewollten Vertragsschlüsse können Kunden widerrufen und auch gegen unerwünschte Werbebriefe selbst kann man vorgehen. Die Verbraucherzentrale erklärt wie.

Mülheimer Verbraucherzentrale gibt Betroffenen Tipps

Zunächst mal sei es wichtig, den Absender zu prüfen. Um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um einen Brief des Vertragspartners handelt, sollten Empfänger den Absender des Briefes prüfen, zum Beispiel indem man ihn mit einer Rechnung des Anbieters vergleicht.

Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Verbraucherzentrale, warnt vor falschen Werbebriefen.
Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Verbraucherzentrale, warnt vor falschen Werbebriefen. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Sollten Verbraucher bereits ein Angebot unterschrieben und zurückgeschickt haben, kann dieses mit Hilfe des Widerrufsformular, das der Anbieter beigelegt hat, innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dieses sollte als Einwurfeinschreiben verschickt werden, um einen Nachweis des Widerrufs zu ermöglichen. Sollte der Anbieter trotzdem ein Annahme- oder Willkommensschreiben verschicken, kann dieser Nachweis wiederum genutzt werden, um den Anbieter aufzufordern, sich an den Widerruf zu halten.

Datenschutz kann Mülheimer Betroffenen helfen

Generell gilt: Falls in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehung mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Es sei denn, die Verbraucher haben der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Direktwerbung zugestimmt. Diese Zustimmung kann laut Verbraucherzentrale jedoch jeder Zeit widerrufen werden. Außerdem sind Unternehmen auf Anfrage verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der verwendeten Daten zu geben. Dafür stellt die Verbraucherzentrale NRW jeweils Musterbriefe zur Verfügung.

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Die unrechtmäßige Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten kann Anlass für eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde sein. In NRW handelt es sich dabei um den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW), auf dessen Website auch das entsprechende Beschwerdeformular zu finden ist.

Die Mülheimer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale sitzt an der Leineweberstraße 54 und ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie montags und freitags von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Kontakt per Telefon: 0208 6960 5301. Weitere Infos: verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/muelheim.