Mülheim. Bis zu 16 Wochen kann man in Mülheim auf Wohngeld warten. Alleinstehende Mütter kommen oft mit Elterngeld nicht hin. Amtssprache ist eine Hürde.
Explodiert wie in Essen sind die Anträge auf Wohngeld in Mülheim zwar nicht, doch kräftig gestiegen sind sie auch hier: 3400 Haushalte haben in der Stadt Anspruch auf Wohngeld – 1400 mehr als noch vor der Reform. In der Bilanz nicht enthalten sind aber die negativ beschiedenen Anträge, die in der Verwaltung dennoch für Aufwand sorgen.
Wegen dieser Steigerung um rund 70 Prozent hat die Stadt die dafür vorhandenen 5,44 Stellen auch aufstocken müssen: um zwei Stellen im gehobenen Dienst sowie 2,77 Stellen im mittleren Dienst. Dennoch liegt die Bearbeitungszeit von Anträgen in der Regel bei acht bis neun Wochen. Gibt es dazu weitere Unterlagen einzuholen, kann es auch mal bis zu 16 Wochen dauern.
Mülheimer Verwaltung rechnet mit weiter steigenden Antragszahlen
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Die Stadt rechnet allerdings damit, dass es bei der bereits hohen Zahl von Anträgen nicht bleiben wird, sondern das sie eher weiter steigt. Grund dafür ist das im zweiten Halbjahr wegfallende Moratorium von sogenannten Übergängern aus dem SGB II und SGB XII ins Wohngeld. Ob dies dazu führen wird, das Personal weiter aufstocken zu müssen, will die Stadt weiter prüfen.
Die stark gestiegene Nachfrage bei den Beratungsangeboten zum Wohngeld können auch die sozialen Beratungsstellen feststellen: „Es gibt überwiegend Fragen beim Ausfüllen der Anträge“, schildert Elke Hüttenhoff, Beraterin in der Schwangerschaftsberatung der Mülheimer Caritas. Ein großes Problem: die Amtssprache.
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Amtssprache ist eine große Hürde
„Wer ist das erste Familienmitglied, wer das zweite? Ist das die oder der Antragstellende?“ – an solchen und ähnlichen Kleinigkeiten der in deutschen Amtsstuben gepflegten Sprache scheitern bisweilen berufserfahrene Männer und Frauen. „Auch ich habe mich da reinfuchsen müssen“, gesteht Elke Hüttenhoff, die seit 43 Jahren bei der Caritas Mülheim berät.
Sie stellt für ihren Bereich fest: Werdende Mütter kommen mit dem Elterngeld – das sind 65 Prozent des Netto-Einkommens – oft nicht hin. Hüttenhoff ist besorgt: „Selbst mit Kinderzuschlag und neuem Wohngeld schaffen es manche nicht, nicht aufs Arbeitslosengeld zurückgreifen zu müssen.“