Ab dem 1. August wird das Sozialticket nun im gesamten VRR-Raum akzeptiert. Wer in Mülheim alles darauf einen Anspruch hat, lesen Sie hier.

Die Ruhrbahn plant ab dem 1. August das Sozialticket auf den ganzen VRR-Raum (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) zu erweitern.

Das Sozialticket ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine vergünstigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Nun soll es aufgewertet werden. Ohne weitere Zuzahlung ist das Sozialticket der Preisstufe A rund um die Uhr VRR-weit geltend. Im Geltungsbereich können alle Linienbusse, XBusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen genutzt werden. Jedoch handele es sich hierbei nur um eine Übergangslösung, heißt es.

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Der endgültige Preis für das Ticket steht noch nicht fest. Doch der Preis soll in NRW einheitlich sein. Ansonsten kostet ein Abonnement regulär 36,22 Euro und eine Monatskarte 41,20 Euro. Diese sind nur in Verbindung mit einem Personalausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis nutzbar und sind auch nicht übertragbar auf andere Personen.

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Nutzungsberechtigte

Wer kann das Sozialticket nutzen? Das sind Leistungsberechtigte nach SGB (Sozialgesetzbuch) VIII, dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz, Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Das Ticket ist nur mit einem passenden Berechtigungsnachweis verfügbar.

Der Berechtigungsnachweis ist in den zuständigen Behörden in Mülheim oder Essen erhältlich. Menschen, die das Sozialticket bereits besitzen, können sich laut Ruhrbahn freuen: Ihre Chipkarten werden ganz automatisch akzeptiert. Die Ticket-Inhaber können dazu montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztags an Wochenenden und an Feiertagen bis zu drei Kinder unter 15 Jahren mitnehmen.

Weitere Infos: www.ruhrbahn.de