Mülheim. Nur die Fahrzeuge im Mülheimer Witthausbusch deuten es an: Der Bund verschließt hier just einen geheimen Stollen. Warum der gefährlich war.

Die Nachricht, dass im Witthausbusch ein ehemaliger Luftschutzstollen verfüllt werden soll, hat manche Mülheimer überrascht: Wo liegt der überhaupt? Wie lange gibt es ihn? Und warum wird er verfüllt und nicht reaktiviert? Das fragten manche Leser. Wir haben dazu die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Bonn befragt.

Bei der naheliegendsten Frage jedoch, muss der Sprecher der Anstalt gleich bremsen: Den genauen Ort der Anlage wolle man ungern nennen, denn es käme nicht selten vor, dass Menschen nach einer Berichterstattung den Ort aufsuchen und – rechtswidrig – dort einbrechen. Davor warnt der Sprecher der Bundesanstalt, denn „es entsteht dann eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei einer anschließenden Begehung beispielsweise durch Kinder oder Jugendliche, die sich dort verlaufen, verletzen oder gar ersticken könnten“.

Stollenabschnitt wurde von der Bundesanstalt erst 2019 entdeckt

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Geheimsache – aber ganz unbekannt ist der Ort offenbar doch nicht: In seltenen Fällen soll er zum Versteck von Geburtstagskuchen gedient haben, verrät eine Mülheimerin.

Das genaue Baujahr des Stollenabschnittes kann die Bundesanstalt hingegen nicht nennen. Es handle sich um einen bis 2019 sogar unbekannten Teil einer bereits vor Jahrzehnten verfüllten Luftschutzanlage, sagt die Bundesanstalt, die zuständig ist für die Sicherung von solchen ehemaligen Luftschutzanlagen, die nachweislich im Auftrag und auf Rechnung des Dritten Reiches erstellt wurden. Grundlage dafür bildet das Allgemeine Kriegsfolgengesetz. Dieser Stollenteil soll zwar während der Zeit des Dritten Reiches begonnen worden sein, allerdings wurde er wohl nie fertiggestellt.

Auch deshalb wurde über eine Reaktivierung von Zivilschutzbunkern – wie dies mit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine diskutiert wurde – in diesem Fall nie nachgedacht: „Die Stollenanlage unterlag zu keinem Zeitpunkt dem Zivilschutz nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG)“, so der Sprecher.

Gemisch aus Wasser, Zement und Kalkstein füllt den Stollen künftig aus

Um den Stollenabschnitt zu verfüllen, nutzt die BImA ein Standardverfahren zur bergbaulichen Sicherung: „Es wird ein Gemisch aus Wasser, Zement und Kalkstein, welches etwa die Eigenschaft von Gips hat, in den Stollen eingepumpt. Somit wird gewährleistet, dass alle Hohlräume erreicht werden und der Stollen bestmöglich vor einem Zusammenfall gesichert ist“, erläutert der Sprecher.

Übrigens: Für die Verfüllung sollen keine Bäume gefällt werden, da die Arbeiten von einem befestigten Waldweg aus erledigt werden sollen. Nur Schläuche zur Material- und Wasserversorgung würden durch den Wald gelegt, um dort keine Fahrzeuge einsetzen zu müssen.

Bleiben nur noch die lieben Kosten: 75.000 Euro hat die Bundesanstalt für die Verfüllung angesetzt.

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