Mülheim. Der für Montag angekündigte Großstreik soll „fast alles zum Erliegen bringen“. Betroffene Reisende haben bei Einschränkungen einige Ansprüche.
Die Deutsche Bahn stellt den gesamten Fernverkehr und größtenteils auch den Regionalverkehr am Montag ein. Angekündigt sind darüber hinaus Ausfälle von Flügen, Bussen und Straßenbahnen. Die Gewerkschaft Verdi hat gemeinsam mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zu flächendeckenden Warnstreiks aufgerufen, die den öffentlichen Verkehr weitgehend lahmlegen sollen.
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„Dieser Großstreik wird fast alles zum Erliegen bringen“, sagt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. Sie weist darauf hin: Betroffene mit gekauften Tickets haben Anspruch auf eine Entschädigung. Wer etwa für Montag oder Dienstag eine Bahnfahrt gebucht hat, könne das Ticket später nutzen, bis einschließlich zum 4. April. Sitzplatzreservierungen können laut der Deutschen Bahn kostenlos storniert werden.
Großstreik in NRW: Entschädigung online beantragen
Ein Recht auf Entschädigung bestehe laut Verbraucherzentrale dann, wenn durch den Streik die gebuchte Fahrt verspätet oder gar nicht stattfindet. „Dafür müssen Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular des jeweiligen Eisenbahnunternehmens ausfüllen. Für online gekaufte Tickets können Entschädigungsanträge direkt in der Bahn-App „DB Navigator“ oder über www.bahn.de gestellt werden.“
+++Tarifstreit: „Wir werden die Streiks bald massiv verstärken“+++
Fluggäste indes können bei der Annullierung ihres Flugs von der Fluggesellschaft entweder einen Ersatzflug fordern oder auf den Flug verzichten und die Ticketpreise zurückverlangen. Unter Umständen steht ihnen laut Verbraucherzentrale zusätzlich Ausgleichsleistungen zu. Die Höhe ist dabei abhängig von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden: „Dieser muss auch bei Streiks die Kosten übernehmen, die durch die Verspätung entstanden sind. Dies können zum Beispiel Übernachtungskosten sein, wenn nicht am selben Tag ein Ersatzflug möglich ist.“