Mülheim. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist vorbei. Viele Eigentümer in Mülheim reichten erst kurz vor knapp ein. So geht es nun weiter.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Das Finanzamt nimmt dies zum Anlass für eine erste Bilanz und teilt mit: „Im Finanzamt Mülheim liegen insgesamt 39.900 Erklärungen vor, rund 71 Prozent.“ Davon sind über 90 Prozent digital abgegeben worden, wie Birgit Höltgen, Leiterin des Finanzamts Mülheim, erklärt.
Wie geht es nun weiter? „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“ Wer keine Erklärung abgibt, müsse mit einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage rechnen.
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Nichtsdestotrotz bleibe die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bestehen. Die Finanzverwaltung behält sich für den Fall einer verspäteten oder nicht erfolgten Abgabe der Grundsteuerklärung die Möglichkeit vor, einen Verspätungszuschlag oder gar ein Zwangsgeld festzusetzen.
Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhalte vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet“, so Birgit Höltgen. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise ihre Bescheide.“
Der errechnete Grundsteuerwert habe noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen danach die Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten, so das Finanzamt.