Mülheim. Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung läuft bald ab. Und doch scheinen immer noch viele Fragen offen, meist zur Höhe der Abgabe.
Noch bis Ende des Monats bleibt Zeit, die Grundsteuererklärung einzureichen. Immerhin: In Mülheim waren Angaben des Finanzamts zufolge bis zuletzt rund 31.700 Erklärungen abgegeben worden, das entspricht etwa 57 Prozent der insgesamt aufgerufenen Eigentümerinnen und Eigentümer. Und auch wenn die Frist naht: Noch scheinen einige Unklarheiten zu herrschen, wie der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erklärt.
Gehäuft meldeten sich dort Bürgerinnen und Bürger – meist Menschen mit großen Grundstücken, die ob erster Berechnungen der von ihnen zu entrichtenden Grundsteuer geschockt sind. „Die Multiplikation des Bodenrichtwerts und der Grundstücksfläche ergibt oftmals einen vergleichsweise hohen Wert“, wie Angela Lülf vom Gutachterausschuss erklärt.
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Zu beachten sei, dass es zwei Faktoren gibt, die aus dem Bewertungsgesetz hervorgehen und bei der Berechnung des Bodenwertes vom Finanzamt automatisiert angewendet werden. Einmal einen Anpassungsfaktor, der sich nach der Größe des Grundstückes richtet (Anlage 36, Bewertungsgesetz) und einen Faktor, der das Alter des Gebäudes berücksichtigt (Anlage 41, Bewertungsgesetz). In vielen Fällen (Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) senken diese Faktoren den Bodenwert deutlich.
„Vielen Eigentümer ist das nicht bekannt“, so Angela Lülf. „Das Internet bietet einige Berechnungshilfen zur Orientierung, u.a. www.grundsteuer.de. Wer dort seine Angaben eingibt, erhält eine erste Prognose zur Grundsteuer und kann sich den angepassten Bodenwert ansehen.“