Mülheim. Wegen Mordversuchs steht ein Niederländer vor Gericht. In Mülheim-Dümpten soll er einer Rentnerin ein Messer in den Rücken gestochen haben.
Eine unfassbare Tat ereignete sich am 17. August 2022 in Dümpten. An einem Kiosk an der Ecke Mühlenstraße/Springweg stach ein 51-jähriger Niederländer auf eine ihm völlig unbekannte Mülheimerin ein. Das Messer landete im Rücken der 81-jährigen Rentnerin, die die Attacke nur knapp überlebte. Nun steht der mutmaßliche Täter wegen versuchten Mordes vor dem Duisburger Landgericht.
Zuvor soll der Mann an dem Kiosk vergeblich versucht haben, eine Pfandflasche einzutauschen. Kurze Zeit später soll er erneut vor dem Büdchen aufgetaucht sein. Aus heiterem Himmel soll er auf die Rentnerin, die sich in der Nähe aufhielt, zugerannt sein und von hinten zugestochen haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Täter heimtückisch handelte, da die Geschädigte zu diesem Zeitpunkt mit keinem Angriff rechnen musste und daher völlig arg- und wehrlos war.
Messer blieb im Rücken der 81-jährigen Mülheimerin stecken
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Das Messer mit etwa acht Zentimeter Klingenlänge war im Rücken der Frau, ganz in Nähe der Hauptschlagader und des Rückenmarkkanals, stecken geblieben. Die Schwerverletzte konnte noch aus eigener Kraft zu einer nahe liegenden Wohnung gehen, in der ein Verwandter wohnte, und dort um Hilfe bitten. Eine Notoperation rettete das Leben der Frau. Seit der Tat ist die Rentnerin allerdings auf eine externe Sauerstoffversorgung angewiesen, muss also ständig ein Beatmungsgerät mit sich führen.
Großen Mut bewies an jenem Augusttag der Paketbote Mohamad Al Hasn. Der 40-Jährige hatte die Tat beim Ausliefern zufällig beobachtet, der Verletzten geholfen und die Polizei alarmiert. Außerdem war er dem flüchtigen Täter damals mit seinem Wagen hinterhergefahren, hatte ihn überwältigt und am Boden festgehalten, bis die Einsatzkräfte vor Ort waren.
Anklage geht davon aus, dass der Täter nur eingeschränkt schuldfähig war
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Die Anklage geht davon aus, dass der Mann zur Tatzeit in seiner Schuldfähigkeit zumindest erheblich eingeschränkt gewesen sein soll. Allerdings sollen weder Alkohol noch Drogen noch eine überdauernde psychische Störung dafür verantwortlich gewesen sein. Aus Termingründen wurde am ersten von insgesamt vier geplanten Sitzungsterminen nur die Anklage verlesen. Der Verteidiger kündigte an, dass sich der Angeklagte am nächsten Verhandlungstag zu dem Vorwurf äußern wolle.