Mülheim. Ohne Not-OP hätte eine ältere Mülheimerin eine brutale Messerattacke nicht überlebt. Nun hat der Staatsanwalt Anklage erhoben wegen Mordversuchs.

Nur „haarscharf“ hat eine 81-jährige Mülheimerin eine Messerattacke im August vor dem Kiosk am Springweg überlebt. Bis heute ist die ältere Dame von dem Überfall gezeichnet, berichtete Henning Bierhaus, Pressesprecher des Landgerichts Duisburg, jetzt auf Nachfrage. Die Staatsanwaltschaft spricht von versuchtem Mord.

In Kürze soll es zum Prozess vor dem Landgericht Duisburg kommen. Angeklagt ist ein 51-jähriger Mann, der ursprünglich aus den Niederlanden stammt, sich zur Tatzeit aber „ohne festen Wohnsitz in Deutschland“ aufgehalten hat, so Bierhaus. „Im Zustand verminderter Schuldfähigkeit“ soll er die Seniorin aus Dümpten mit einem rund acht Zentimeter langen Messer niedergestochen haben. Da das Opfer den Mann nicht kannte und absolut nicht mit einem Angriff rechnete, also arg- und wehrlos war, sei die Tat als versuchter Mord aus Heimtücke zu bewerten.

„Zur Vorgeschichte findet sich in der Anklage nichts“

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Die Attacke am 17. August zur Mittagszeit hatte viele Menschen im Stadtteil geschockt: Warum nur wurde die ältere Dame aus heiterem Himmel angegriffen? Die Polizei berichtete damals, der Niederländer habe sich zuvor an eine Mitarbeiterin der Trinkhalle gewandt, um eine Pfandflasche einzutauschen. Diese habe das abgelehnt, weil ein Etikett fehlte. Der Mann sei unverrichteter Dinge abgezogen – dann aber für die brutale Attacke zurückgekehrt.

Ob die kurze Begegnung zwischen Kunde und Mitarbeiterin mitursächlich für den Angriff auf die unbeteiligte Seniorin gewesen ist, vermochte Landgerichtssprecher Bierhaus nicht zu beantworten: „Zur Vorgeschichte findet sich in der Anklage nichts.“

„Die Frau ist dauerhaft auf externe Sauerstoffzufuhr angewiesen“

Der 51-jährige wird von der Staatsanwaltschaft als zur Tatzeit „vermindert schuldfähig“ beschrieben. Er sei psychiatrisch begutachtet worden, so Bierhaus; eine dauerhafte seelische Erkrankung aber könne wohl ausgeschlossen werden.

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Sein Opfer leide bis heute unter der Tat: „Die Frau ist dauerhaft auf externe Sauerstoffzufuhr angewiesen, also auf ein Beatmungsgerät“, so Bierhaus. Der Angeklagte habe ihr das Messer in den Rücken gerammt, „es blieb stecken und verursachte lebensbedrohliche Verletzungen“. Die Klinge habe das Rückenmark und die Aorta nur knapp verfehlt. „Eine Not-Operation war nötig, damit sie nicht stirbt.“

Mutiger Paketbote hatte den Angeklagten nach dem Angriff gestellt

Wann genau es zum Prozess kommt – und ob überhaupt –, steht noch nicht fest: Die 5. Strafkammer als Schwurgericht hat noch nicht über die Eröffnung des Verfahrens entschieden. Der Angeklagte sitzt weiter in Untersuchungshaft. Der Paketbote Mohamad Al Hasn, der die Tat beobachtet und der Verletzten geholfen hatte, war dem Niederländer damals mit seinem Wagen hinterhergefahren – und hatte ihn überwältigt.