Duisburg. Wegen einer angeblichen Fehldiagnose verklagt ein Oberhausener einen Mülheimer Arzt. Nun soll ein weiteres ärztliches Gutachten eingeholt werden.
Wegen einer angeblichen Fehldiagnose verklagt ein Oberhausener einen Arzt aus Mülheim. Nach der Diagnose „Verdacht auf Bauchspeicheldrüsenkrebs“ hatte sich der Mann Anfang 2019 im Essener Uni-Klinikum einer schweren Operation unterzogen. Erst hinterher stellte sich heraus, dass der Tumor kein bösartiger Krebs war. Bis zu einem Urteil in dem Zivilprozess vor dem Landgericht Duisburg wird es allerdings noch eine Weile dauern.
150.000 Euro Schmerzensgeld und eine Rente von knapp 200 Euro fordert der Kläger. Und die Feststellung des Gerichts, dass der Beklagte auch alle weiteren eventuell auftretenden Kosten übernehmen muss. Die Beweisaufnahme vor der 4. Zivilkammer Anfang Dezember 2022 erbrachte allerdings wenig, was diese Forderungen unterstützen würde.
Bislang waren sich alle Ärzte einig
Der als Zeuge auftretende Chefarzt der Essener Chirurgie hatte dem beklagten Arzt attestiert, alles richtig gesehen zu haben. Es sei extrem außergewöhnlich, dass eine chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung einen gutartigen Tumor verursacht habe. Man habe bei diesem Bild einen bösartigen Tumor befürchten und schnell handeln müssen. Auch ein Gutachter hatte keinen Verstoß des Beklagten gegen die ärztlichen Richtlinien feststellen können.
Dennoch will der Beklagte nun noch ein weiteres Gutachten einholen lassen. Diesmal soll ein unabhängiger Chirurg seine fachliche Bewertung des Geschehens abgeben. Begründung: Der erste Sachverständige, den das Gericht anhörte, sei nur Pathologe gewesen. Da im Zivilverfahren die Parteien sehr viel stärker Herrinnen des Verfahrens als bei einem Strafprozess sind, gab die Kammer dem Antrag statt. Wann das Gutachten vorliegt und wann die Sache nun tatsächlich spruchreif wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.