Mülheim. Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihre Führerscheine umtauschen. Eine Mammutaufgabe für Mülheims Verwaltung – gerade mit Personalnot.

Bis zum 19. Januar müssen Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre Führerscheine umtauschen. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die vorsieht, dass Millionen Deutsche – nach Geburtsjahrgängen gestaffelt – nach und nach ihre alten Führerscheine in fälschungssichere EU-Exemplare umtauschen. Wer wann an der Reihe ist, ergibt sich aus einem Stufenplan. Nun ist also ein Teil der geburtenstarken Babyboomer-Generation dran. Für Mülheim bedeutet das in konkreten Zahlen: 12.886 Menschen. Eine echte Mammutaufgabe, gerade vor dem Hintergrund des Personalmangels, unter dem die städtische Verwaltung derzeit leidet.

Immerhin: 1.528 Babyboomer sind ihrer Umtausch-Pflicht bislang nachgekommen, wie das Bürgeramt auf Nachfrage bestätigt (Stand: 5. Januar). Wie gelingt es der Führerscheinstelle, diese zusätzliche Belastung aufzufangen? „Die Führerscheinstelle bemüht sich, durch Änderungen in der Ablauforganisation entsprechende Termine anzubieten und damit jeden Umtausch zu bearbeiten“, heißt es.

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So werde der überwiegende Anteil der Termine entsprechend der Personalbesetzung morgens um kurz vor 8 Uhr für eine tagesaktuelle Buchung angeboten. Und das scheint sich zu lohnen, denn: „Für den Umtausch ist das Interesse der Kundinnen und Kunden erst seit Dezember 2022 extrem angestiegen. Die verfügbaren, tagesaktuellen Termine sind häufig zeitnah ausgebucht.“ Mit Abschluss der Einarbeitungsphase des neuen Personals könne das Terminangebot in der Behörde voraussichtlich im Sommer 2023 ausgeweitet werden.

Bürgeramt Mülheim bietet täglich neue Termine an

Um den Führerscheintausch etwas reibungsloser zu gestalten, bittet das Bürgeramt Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1959 und 1964 geboren worden sind und noch über einen Papierführerschein verfügen, sich um einen Umtauschtermin zu bemühen. Möglich ist das online unter www.terminvergabe.muelheim-ruhr.de. Dort werden jeden Morgen tagesaktuelle Termine freigeschaltet. „Sofern bereits ein Kartenführerschein seit 1999 ausgestellt worden ist, ist ein Umtausch zurzeit nicht erforderlich“, teilt das Bürgeramt mit. Ebenso sei für Menschen, die vor 1953 und nach 1964 geboren sind, zurzeit kein Umtausch von Papierführerscheinen erforderlich.

Mit Blick auf die nächste Stufe des gestaffelten Umtauschplans sei es wünschenswert, „wenn die Jahrgänge 1965 bis 1970, die bis um 19.01.2024 die Papierführerscheine tauschen sollen, bereits ab Sommer 2023 den Umtausch veranlassen, um den Andrang ab Dezember zu entzerren“. Die neuen Kartenführerscheine können laut Bürgeramt direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt werden, so dass auf einen erneuten Termin zur Abholung des Führerscheins verzichtet werden kann.