Mülheim. Nach einer Attacke in einem Mülheimer Wohnheim liegt eine Frau (43) im Wachkoma. Der mutmaßliche Täter (36) ist psychisch schwer erkrankt.

Mit einem tragischen Fall, der sich am 8. Juni dieses Jahres in einer Wohneinrichtung am Worringer Reitweg im Uhlenhorst ereignete, hat es jetzt das Landgericht Duisburg zu tun. Ein 36-Jähriger soll in einer vom Regenbogen betriebenen Wohneinrichtung, die Menschen mit psychischen Problemen und schwerer Drogenproblematik betreut, eine 43-jährige Mitbewohnerin so schwer verletzt haben, dass die Frau seitdem im Wachkoma liegt.

Die Tat, die vorläufig juristisch als versuchter Totschlag und schwere Körperverletzung gewertet wird, soll sich gegen 0.50 Uhr ereignet haben. Auf einem Flur im Erdgeschoss sollen die beiden Bewohner des Hauses Streit bekommen haben. Mit welchem Gegenstand der 36-Jährige auf den Kopf der Mitbewohnerin eingeschlagen haben soll, weiß die Staatsanwaltschaft nicht. Die Antragsschrift geht aber davon aus, „dass er geeignet war, schwere Verletzungen zu verursachen“.

Frau erlitt beim Angriff im Mülheimer Wohnheim schweres Schädel-Hirn-Trauma

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Die Geschädigte erlitt neben äußeren Verletzungen des Kopfes ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und Blutungen in verschiedenen Arealen des Gehirns. In einem Duisburger Krankenhaus konnten die Ärzte den Tod der Schwerstverletzten verhindern. Doch seit der Tat liegt sie im Wachkoma, wird durch einen Luftröhrenschnitt beatmet. Die Ärzte haben derzeit wenig Hoffnung auf eine Besserung.

Bereits zuvor soll der Beschuldigte mehrfach in der Wohneinrichtung gewalttätig geworden sein. Bereits am 24. Mai 2018 soll er einen Zeugen mit der Faust niedergeschlagen haben. Als die herbei gerufenen Polizistinnen ihm eröffneten, dass er nun erst einmal in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden müsse, soll er sie attackiert und mit Fäusten geschlagen haben.

Erste Äußerung des Beschuldigten blieb absolut unverständlich

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Als der 36-Jährige im Februar 2021 im Speisesaal einen Teller fallen ließ und von einer Frau darauf angesprochen wurde, soll er sie ebenfalls verprügelt haben. Einer anderen Zeugin, die gerade mit ihrer Oma telefonierte, soll er vor den Kopf getreten haben. Der Anwalt des 36-Jährigen kündigte zu Prozessbeginn an, dass sich sein Mandant zu einem späteren Zeitpunkt zu den Vorwürfen äußern wolle. Der versuchte sofort etwas zu sagen, brachte aber nur einen Schwall abgehackt klingender Laute hervor, die niemand im Gerichtssaal verstand.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der suchtkranke 36-Jährige, der unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Da er aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, fordert die Anklagebehörde die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Seit 9. Juni ist er vorläufig in einer solchen Einrichtung untergebracht. Das Landgericht muss in dem Prozess, der bis 19. Dezember auf vier weitere Tage angesetzt ist, darüber entscheiden, ob der 36-Jährige dauerhaft in der Psychiatrie bleiben muss.