Mülheim. Falschgeparkte Fahrzeuge in Mülheim ablichten, Anzeige rausschicken und der Gerechtigkeit ist Genüge getan? Was es beim Thema zu beachten gilt.

Falschparker, die mutwillig Einfahrten blockieren oder Fahrradwege zustellen, hätte manch einer lieber gestern als heute abgeschleppt gesehen. Aber geht das? Kann man Falschparker direkt melden und was muss man beachten?

Für Falschparker ist in Mülheim der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) zuständig. Der informiert im Internet über die Kontaktmöglichkeiten für Bürger und Bürgerinnen. Beim KOD können Falschparker telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden. Stadtsprecher Volker Wiebels betont, dass Beweisfotos von der Bußgeldstelle als erforderlich erachtet würden. Aber verstößt das Ablichten von fremden Fahrzeugen nicht womöglich gegen den Datenschutz?

Fotos mitschicken sinnvoll und in der Regel datenschutzrechtlich unbedenklich

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Zu dieser Frage gab es am 3. November am Verwaltungsgericht Ansbach zwei Urteile. Wer Bilder von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Ordnungskräfte schickt, verstößt demnach im Normalfall nicht gegen den Datenschutz.

Im Verfahren wurde zwei Männern recht gegeben, die gegen eine Verwarnung samt Bußgeld von je 100 Euro geklagt hatten. Zuvor hatten sie im Rahmen einer Anzeige von Falschparkern Fotos der betreffenden Fahrzeuge an die Polizei geschickt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, werden aber bereits als richtungsweisend angesehen.

Beim KOD Mülheim gehen schon jetzt viele Privatanzeigen ein

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Von Datenschutzbedenken haben sich die Mülheimer und Mülheimerinnen allerdings auch bislang nicht abschrecken lassen. Stadtsprecher Volker Wiebels erklärt dazu auf Nachfrage: „Bei der Bußgeldstelle gehen pro Woche zirka 120 Falschparker-Anzeigen ein. Diese werden hier geprüft und Verfahren zu den verwertbaren Anzeigen eingeleitet. Leider sind die Anzeigen oftmals nicht verwertbar bzw. ziehen erhebliche Ermittlungen und Nachfragen nach sich.“

Wer Falschparker anzeigen möchte, sollte also möglichst präzise und vollständige Angaben machen, dazu, so Wiebels weiter, zählten auch Fotografien: „Beweisfotos werden von der Bußgeldstelle als erforderlich erachtet. Über die Fertigung der Fotos gab es bisher nur vereinzelte Beschwerden, die jedoch nicht weiter verfolgt wurden.“

Direktes Gespräch oftmals effektiver als Anzeige

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Wer Falschparker erwischt, solle aber zuallererst das Gespräch vor Ort suchen, was Stadtsprecher Wiebels vor allem mit Personalmangel begründet: „Von der Bußgeldstelle wird nicht ausdrücklich dazu aufgerufen, Privatanzeigen zu stellen; das wäre dann irgendwann personell auch nicht mehr zu bewältigen. Schon jetzt können Anzeigen nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten bearbeitet werden. Vielmehr hilft es manchmal auch, den Falschparker direkt anzusprechen. Eigentlich sind die Betroffenen in der Regel dann auch einsichtig.“

Wem das nicht hilft, der erreicht die KOD-Leitstelle telefonisch unter 0208/455 3275 oder per E-Mail an .