Mülheim. Wegen Verschaffens eines Kinderpornos stand ein 32-jähriger Polizist aus Mülheim vor Gericht. Der 32-Jährige sieht seiner Entlassung entgegen.

Vordergründig ging es um eine Video-Sequenz, die ein Polizist (32) an eine aus Verwandten bestehende Whatsapp-Gruppe schickte. Tatsächlich ging es bei einem Berufungsprozess um viel mehr: Um einen Berufsanfänger bei der Polizei, der in einer Dienstgruppe landete, die offenbar zu jenem Kreis Mülheimer Polizisten gehörte, die durch den Austausch rechten Gedankengutes in die Schlagzeilen gerieten.

Jedenfalls war im Zusammenhang mit den Ermittlungen auch das Handy des 32-Jährigen beschlagnahmt worden. Die Staatsanwaltschaft dokumentierte akribisch, was an Bildern auf dem Gerät gefunden wurde: Torten mit Hakenkreuzen, Hitler-Schnauzbärte, Schwarze Menschen in Ketten, dazu höchst unschöne Kommentare. Doch da der Polizist das alles nur empfangen hatte, war nichts davon strafbar.

Staatsanwaltschaft stieß auf abgründiges Material

Das einzige, was die Staatsanwaltschaft letztlich zur Anklage brachte, war die zwei Sekunden Video-Sequenz. Ein kleiner Junge zeigt sich da im Unterricht einer Vorschule überrascht, dass seine Erzieherin ihn anspricht, während er mit dem Inhalt seiner Hose beschäftigt ist. Das Amtsgericht Mülheim hatte das für Kinderpornografie gehalten und den Angeklagten zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der 32-Jährige äußerte sich erstmals in der Berufungsinstanz: Die Stelle in Mülheim sei die erste nach seiner Polizei-Ausbildung gewesen. Er habe lange gebraucht, um von den Kollegen akzeptiert zu werden. „Die haben mich aber schließlich in diese Gruppe aufgenommen.“ Seitdem sei er mit Videos und Fotos bombardiert worden.

Freispruch: Zweifel an der Erheblichkeit sexueller Inhalte

Das Video mit dem kleinen Jungen hielt sein Verteidiger für nicht strafwürdig. „Mein Mandant hat es an seine Oma, Cousinen und andere Verwandte geschickt. Er hat das als Scherz, nicht als Kinderpornografie verstanden.“ Die Kammer kam, nachdem die Sequenz in Augenschein genommen worden war, zu einem anderen Ergebnis. „Es ist Kinderpornografie und der Angeklagte hat mit bedingtem Vorsatz gehandelt.“

Aber das Gericht hatte Zweifel, ob die Aufnahme die vom Gesetz geforderten „erheblichen sexuellen Inhalte“ aufweist. Deshalb sprach es den seit September 2020 vom Dienst suspendierten Angeklagten frei. An seiner Entfernung aus dem Dienst wird das kaum etwas ändern: Wegen eines Vorfalles aus Januar 2019, bei dem er bei einer Festnahme einen gefesselten Mann mehrfach mit der Faust schlug, wurde der Polizeikommissar bereits zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.