Mülheim. An zwei Stellen wurde ein neuartiges Schild aufgestellt: „Das überflüssigste Verkehrsschild der Stadt“, sagt Leserin Dorothea P. – stimmt das?

Vielleicht ist Ihnen das Verkehrsschild auch schon begegnet: Links ein rotes Auto, rechts ein schwarzes Fahrrad und ein Motorroller. Es ist relativ neu: Erst seit 2020 wird es an deutschen Straßen aufgestellt.

Seinerzeit wurde die Straßenverkehrsordnung grundlegend überarbeitet. Ziel war es, Fahrradfahrer im Straßenverkehr besser zu schützen. So wurde z.B. aus einem „ausreichenden Seitenabstand“ zwischen Auto und Fahrrad ein klar definierter Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts.

Wer sich nicht dran hält, dem drohen seither 70 Euro Bußgeld und ein Punkt. Und an besonders haarigen Stellen kann zusätzlich das Verkehrsschild 277.1 aufgestellt werden.

Was regelt das neue Verkehrsschild in Mülheim?

Offiziell handelt es sich hierbei um ein „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. Fahrräder, Motorroller und dergleichen dürfen hier also nicht überholt werden.

Wo stehen die Schilder in Mülheim?

Laut der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt der Stadt Mülheim gibt es genau zwei dieser Schilder im Mülheimer Stadtgebiet: An der Duisburger Straße auf Höhe der Monningstraße in Speldorf und an der Max-Halbach-Straße, Ecke Ententeich auf der Heimaterde.

Das Verkehrsschild 277.1 regelt das „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. In Mülheim steht solch ein Schild nur an zwei Stellen – in Speldorf und auf der Heimaterde.
Das Verkehrsschild 277.1 regelt das „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. In Mülheim steht solch ein Schild nur an zwei Stellen – in Speldorf und auf der Heimaterde. © FUNKE Foto Services | Volker Herold

Ist das Schild überflüssig? – Das sagt Dorothea P. aus Mülheim-Heimaterde

Dorothea P., 50, eine Leserin von der Heimaterde, hat sich in einer E-Mail an unsere Redaktion gewandt. Betreffzeile: „Das überflüssigste Verkehrsschild der Stadt“. Gemeint ist das Schild an der Max-Halbach-Straße. Dorothea P. ist hier oft mit dem Fahrrad unterwegs und schreibt: „Es ist eigentlich sehr sinnvoll, da es gerade beim Abbiegen nach links Fahrrad- bzw. Motorradfahrer vor möglichen Unfällen schützt. Leider hält sich kein einziger Autofahrer an dieses Schild. Jede Fahrt als Fahrradfahrer über diese Stelle bringt mir, und wahrscheinlich auch allen anderen Fahrradfahrern, schweißnasse Hände.“

Also ist das Schild an sich gar nicht überflüssig – nur was nutzt ein Verbot, an das sich niemand hält?

Mülheimer Straßenverkehrsbehörde findet das Schild ebenfalls überflüssig

Auch für Sonja Knopke, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt der Stadt Mülheim ist das Schild an dieser Stelle überflüssig – weil ein Überholvorgang an so einer schmalen Stelle auch mit den bereits geltenden Regelungen (Stichwort Mindestabstand) nicht zu vereinbaren sei. Anders gesagt: Hier herrscht auch ohne Schild ein Überholverbot.

Weil sich aber nicht daran gehalten wird, wurde zusätzlich das Schild aufgestellt (gleiches gilt für die Duisburger Straße). Den Frust der Leserin kann Knopke gut nachvollziehen. „Es ist eben leider schwierig zu kontrollieren, ob sich die Fahrer an das Verbot halten.“

Autofahrer sollten sich an erhöhtes Fahrradfahreraufkommen gewöhnen

Was es bräuchte, wäre mehr Rücksicht aufeinander – darin sind sich die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde und die Fahrradfahrerin Dorothea P. indes einig. Sollten die bundes- und landespolitischen Bemühungen nämlich fruchten, mehr Fahrradfahrer auf deutsche Straßen zu bringen, wird das wahrscheinlich auch zu mehr Konfliktsituationen wie an der Max-Halbach-Straße führen.