Mülheim. Mit einem einfachen Kniff lässt sich durch die Lohnsteuer einiges an Plus beim Nettoeinkommen herausholen. Das Finanzamt Mülheim erklärt, wie.
Wer Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2023 berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort bei seinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Das teilt das Finanzamt Mülheim mit.
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„Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, sagt Birgit Höltgen, Leiterin des städtischen Finanzamts. „Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich dann das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen Ihrer Steuererklärung geringer aus.“
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Finanzamt Mülheim: Antrag für zwei Jahre stellbar
Bei allen Anträgen, die bis zum 31. Januar 2023 eingehen, könne die Lohnsteuer-Ermäßigung bereits ab Jahresbeginn berücksichtigt werden. Werde der Antrag danach gestellt, könne die Ermäßigung erst im darauffolgenden Monat geltend gemacht werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können laut Finanzamt Mülheim mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren einen Freibetrag beantragen. „Sie müssen also nicht mehr jedes Jahr aktiv werden“, so Höltgen. Eine einjährige Berücksichtigung sei allerdings ebenso möglich wie die spätere Änderung eines einmal beantragten Freibetrags.
Wer für das laufende Jahr noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann das spätestens bis zum 30. November 2022 nachholen. Weitere Informationen und Formulare für den Antrag gibt es unter www.finanzamt.nrw.de. Telefonisch ist das Finanzamt Mülheim montags bis donnerstags von 7 bis 20 Uhr und freitags von 7 bis 16 Uhr unter 0208/3001 0 zu erreichen.