Mülheim. Die umstrittene Impfpflicht hat einige Pflegebeschäftigte in Mülheim tatsächlich den Job gekostet. Das Gesundheitsamt nennt jetzt genaue Zahlen.
Seit Mitte März dürfen nur noch Personen mit vollständiger Corona-Impfung im Gesundheitssektor arbeiten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist seit ihrer Einführung umstritten und löste auch in Mülheim ernsthafte Sorgen aus. Zum einen vor verschärften Personalengpässen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, zum anderen vor einer extremen Überlastung des Gesundheitsamtes, das jeden Einzelfall verantwortungsbewusst prüfen muss. Denn in letzter Konsequenz drohen Tätigkeitsverbote.
Jetzt, über ein halbes Jahr später, zieht die Stadt Mülheim eine erste Bilanz. Laut Gesundheitsamt wurden bislang 39 Tätigkeitsverbote tatsächlich durchgesetzt. Es betrifft Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen und „diversen anderen Einrichtungen“, teilt Amtsleiter Dr. Frank Pisani auf Anfrage mit. Näheres dürfe er aus Datenschutzgründen nicht sagen. Klar ist aber: Die Impfpflicht hat im Mülheimer Gesundheitswesen keine nennenswerten Lücken gerissen. Doch sie steht auch nicht nur auf dem Papier.
Mülheimer Gesundheitsbetriebe haben insgesamt 209 Ungeimpfte gemeldet
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Als die Impfpflicht im Frühjahr zu greifen begann, waren Mülheimer Kranken- und Pflegeeinrichtungen davon ausgegangen, dass etwa vier bis fünf Prozent der Beschäftigten nicht vollständig geimpft waren. Bis zum 31. März mussten Ungeimpfte dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Laut Dr. Pisani gingen insgesamt 209 solcher Meldungen ein. 133 Fälle erledigten sich vor Erlass eines Tätigkeitsverbotes aus unterschiedlichen Gründen, etwa nachträgliche Impfung, Kündigung, Renteneintritt, teilweise auch, weil die Unverzichtbarkeit des oder der Beschäftigten nachgewiesen werden konnte.
Letztendlich hat das Mülheimer Gesundheitsamt bis Ende September nur noch 49 Fälle verfolgt und mit einer Ordnungsverfügung belegt. Zehn dieser Tätigkeitsverbote wurden wieder aufgehoben, weil inzwischen vollständiger Impfschutz gegeben war. Das bedeutet umgekehrt: 39 Ungeimpfte dürfen nicht mehr arbeiten. Pisani ergänzt: „In drei Fällen wäre das Gesundheitsamt bereit gewesen, eine Unverzichtbarkeit zu akzeptieren, wenn diese ordentlich nachgewiesen worden wäre.“ Die Versorgung sei hier aber nicht gefährdet.
Impfpflicht läuft zum Jahresende aus
Spätestens zum 1. Januar 2023 dürfen auch diese 39 Betroffenen wieder arbeiten, sofern sie keine Kündigung bekommen haben. Denn nach jetzigem Stand ist die Impflicht befristet bis zum 31. Dezember 2022, und gegen eine Verlängerung plädieren Vertreter der Pflegebranche sowie auch NRW-Gesundheitsminister Laumann. Bis dahin müssen die Einrichtungen aber weiterhin Ungeimpfte melden, etwa bei Neueinstellungen, und das Gesundheitsamt muss jeden dieser Fälle prüfen.