Mülheim. Mülheimer soll in der Coronazeit Dienstgeheimnisse verraten haben. Auf der Anklagebank sitzen auch drei Männer, die ihn bestochen haben sollen.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Mülheimer Ordnungsamtes hat sich vor dem hiesigen Amtsgericht wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit zu verantworten. Neben dem 51-Jährigen müssen drei weitere Mülheimer (zwischen 27 und 57 Jahre alt) auf der Anklagebank Platz nehmen. Sie sollen von seinem illegalen Tun profitiert und ihn dafür reichlich entlohnt haben.

Der 51-Jährige hat die drei Männer laut Anklageschrift zwischen Februar und Juni 2020 „in mehreren Fällen über bevorstehende Coronakontrollen in verschiedenen Lokalitäten informiert“. Amtsgerichtsdirektorin Susanne Galonska-Bracun kennt den Fall: „Er hatte diese Informationen aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit und soll sie weitergegeben haben.“ Dafür habe man ihm im Gegenzug zum Beispiel zinslose Darlehen gewährt, „in einem Fall sogar in vierstelliger Höhe“, und habe ihm Restaurantbesuche spendiert. Die Staatsanwaltschaft nennt das Bestechlichkeit – und wirft den drei Mitangeklagten dementsprechend Bestechung vor.

Zunächst war die Rede gewesen von Kontrollen im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität

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Bekanntgeworden war der Fall im Juni 2020. Damals allerdings hieß es, der Mitarbeiter des Ordnungsamtes werde verdächtigt, Kontrollen im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität verraten zu haben – unter anderem in einer Shisha-Bar in Mülheim. Ordnungsamt und Polizei hatten damals mehrfach gemeinsam solche Kontrollen durchgeführt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte eine „Null-Toleranz-Strategie“ gegen Banden- und Clankriminalität ausgerufen.

Nach seiner Identifizierung war der Mülheimer im Rathaus festgenommen und Räume des Ordnungsamtes waren nach Beweismitteln durchsucht worden. Der Mitarbeiter soll die Weitergabe von Informationen eingeräumt haben. Zunächst hatte ihn die Stadt vom Dienst suspendiert, ihm dann fristlos gekündigt.

Das Verfahren wurde im April ausgesetzt und muss nun von vorn beginnen

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In der Anklageschrift ist von Clan-Kriminalität keine Rede, sagt die Amtsgerichtsdirektorin. Es sei auch nicht ersichtlich, in welcher Beziehung die Männer zueinander gestanden haben. Laut Susanne Galonska-Bracun handelte es sich womöglich um „eine Zufallsgeschichte“.

Am 12. April hatte es bereits einen ersten Hauptverhandlungstermin vor dem Schöffengericht gegeben. Das Verfahren allerdings wurde ausgesetzt. Man habe es „mit einer schwierigen Sach- und Rechtslage zu tun“, so Galonska-Bracun. Eine Neuauflage des Prozesses stehe bevor, das Gericht befinde sich aktuell in der Terminabsprache mit den Verteidigern.