Mülheim. Die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge kostet Mülheim eine Millionensumme. Nun steht fest, wie das Land NRW seine Kommunen entlasten wird.

Das Land überweist Mülheim knapp 1,7 Millionen Euro zur Integration von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Das hat Mülheims FDP-Landtagsabgeordneter Christian Mangen mitgeteilt. „Das Land wird die vom Bund zugesagten Mittel eins zu eins an die Kommunen und damit auch an Mülheim weiterleiten. Wir stehen in dieser besonderen Ausnahmesituation an der Seite der Kommunen im Land“, erklärte Mangen dazu.

Mülheim erhält in einer ersten Tranche knapp 1,7 Millionen Euro

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Noch in dieser Woche soll die erste Tranche in Höhe von 215,4 Millionen Euro an die Kommunen fließen. Zuvor sei – „kommunalscharf“ – die jeweilige tatsächliche Belastung abgefragt worden, so Mangen. Mülheim erhalte in der ersten Tranche 1,7 Millionen Euro. „Unsere Kommunen werden mit der Aufnahme der geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor große Herausforderungen gestellt. Zusammen mit den Menschen wird auch in Mülheim Herausragendes geleistet: Hier werden 1145 Menschen aus der Ukraine mit viel Engagement versorgt, untergebracht und integriert“, so Mangen.

Die Landesregierung werde die Mittel unbürokratisch zur Verfügung stellen. In einer zweiten Tranche seien Anfang Juni insgesamt 107,7 Millionen Euro für die NRW-Kommunen zu erwarten. Die dritte Tranche, die mehr „belastungsbezogene Indikatoren“ in den Blick nehme, erfolge zu einem späteren Zeitpunkt.

Mülheims Kämmerer: Finanzspritze ist (zunächst) ausreichlich

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„Ich freue mich sehr, dass das Land die Bundesmittel eins zu eins weiterreicht“, reagiert Stadtkämmerer Frank Mendack auf Anfrage. Stand heute habe die Stadt noch nicht mehr Kosten gehabt als das, was an Zahlungsspritze angekündigt sei.

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„Das ist allerdings nur eine Momentaufnahme, die Erweiterung oder Schaffung von Flüchtlingsunterkünften ist erkennbar notwendig“, verweist Mendack etwa auf die Herrichtung der Harbecke-Sporthalle als Unterkunft. Deshalb sei es erfreulich, dass das Land auch die nächste Tranche „durchreichen“ werde. „Wenn für die dritte Zahlung des Landes belastungsbezogene Indikatoren in den Blick genommen würden, müsse dabei auch das Vorhalten von Unterbringungsmöglichkeiten berücksichtigt werden“, fordert Mülheims Kämmerer. (sto)