Mülheim. Wer zur Landtagswahl Briefwahl machen will, kann jetzt die entsprechenden Unterlagen beantragen. Was Mülheimerinnen und Mülheimer wissen müssen.

Die Wahlberechtigten in Mülheim haben in den vergangenen Tagen ihre Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 15. Mai erhalten, bis zum 23. April soll der Versand beendet sein. Darin findet sich auch der Antrag auf Briefwahl, und zwar auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Für eine personalisierte Antragstellung ist dort auch ein QR-Code eingedruckt, der mit dem Smartphone gescannt werden kann.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, also bis zum 13. Mai, 18 Uhr, beantragt werden. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, sollte seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungerhalten hat, kann sich bei der Stadt unter der Rufnummer 0208/455-1696 melden.

Briefwahlbüro im Mülheimer Rathaus öffnet

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Ab Montag, 25. April, ist das Mülheimer Briefwahlbüro im Foyer des historischen Rathauses geöffnet, werktags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Unterlagen für die Briefwahl können auch online beantragt werden: wahlschein.muelheim-ruhr.de Das Rats- und Rechtsamt steht unter 0208/455-3032 oder -3031 für weitere Auskünfte zur Verfügung.

NRW-weit haben rund 13 Millionen Wahlberechtigte in den letzten Wochen ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 15. Mai von der Gemeinde erhalten. Eine Wahlbenachrichtigung bekommt, wer wahlberechtigt ist und in das Wählerverzeichnis seiner Kommune aufgenommen wurde. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen rät: „Wer unerwartet keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen.“

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Der Landeswahlleiter ist sicher: „Frühere Wahlen und natürlich die Corona-Pandemie haben gezeigt: Das Interesse an der Briefwahl nimmt weiter zu. Bei den Wahlämtern dürften auch bei dieser Wahl viele Anträge eingehen.“ Weitere Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai unter www.wahlen.nrw