Mülheim. Vor der Entscheidung, eine Wald-Bikerpiste zu gestatten oder nicht, muss ein Verfahren eingeleitet werden. Was der Mülheimer Politik schwerfiel.

Die angedachte offizielle Dirtbike-Strecke im Speldorfer Wald am Großen Berg sorgte im Vorfeld für Vorbehalte aus der Umweltpolitik. Um ein Änderungsverfahren zur Ergänzung des Landschaftsplans an besagter Stelle einzuleiten, um naturschutzrechtliche Voraussetzungen sowie die Verkehrssicherheit dort überhaupt prüfen zu können, brauchte die Verwaltung die Zustimmung des Umweltausschusses. Der tat sich mit dem Einleitungsbeschluss aber schwer.

Kippt der Naturschutzbeirat geplante Mountainbike-Strecke?

Es geht um eine Fläche von ca. 0,64 Hektar zwischen Broicher Waldweg und Am großen Berg südlich der Straße Nachtigallental, die möglicherweise wieder für Biker freigegeben und dauerhaft naturverträglich erhalten werden soll. Im vergangenen Sommer war die zwar seit Jahrzehnten bestehende, aber doch ungenehmigte Mountainbike-Piste im Uhlenhorster Wald von der Stadt abgerissen worden. „Die jetzt angestrebte Festsetzung soll ausschließlich die durch die Vornutzung beeinträchtigten Flächen rechtlich sichern und zu keinem neuen Eingriff in den Wald führen“, lautet die Vorlage der Verwaltung. Und: „Die rechtliche Sicherung auf den Bestandsflächen dient damit der naturverträglichen landschaftsgebundenen und wohnortnahen Erholung insbesondere von Kindern und Jugendlichen.“

Sorge, dass sich die Biker in Mülheim auch abseits der Piste bewegen könnten

Die rot schraffierte Fläche ist für die Dirtbike-Strecke von der Stadt Mülheim vorgesehen.
Die rot schraffierte Fläche ist für die Dirtbike-Strecke von der Stadt Mülheim vorgesehen. © funkegrafik nrw | Marc Büttner

Eine weitere Zerstörung der Natur in der Umgebung auch einer genehmigten Fläche befürchtete etwa der Vertreter des Naturschutzbeirats im Ausschuss. Auch gab es Bedenken, dass mit dem Verfahren und einer naturschutzrechtlichen Befreiung für eine Übergangszeit bereits Fakten geschaffen würden. Die Sorge, dass sich auch auswärtige Mountainbiker womöglich nicht an den ausgewiesenen Bereich halten würde, kam auch von anderen Ausschussmitgliedern.

Peter Vermeulen erklärte im Ausschuss, seiner letzten Sitzung im Amt des Umweltdezernenten, dass solche Fragen genau geprüft würden – „und erst dann kann ein Änderungsverfahren abgeschlossen werden“. Bei der Einleitung des Landschaftsplanverfahrens gehe es darum, „sich die Fläche näher anzuschauen und zu prüfen, was man dort tun kann“, sagte Vermeulen.

Er fragte die Umweltpolitiker, ob denn überhaupt Interesse bestehe, „das wilde Fahren in den Wäldern zu beenden“. Und stattdessen einen Bereich zu schaffen, wo ein Verein sich kümmere. Dieser Verein sind die „Trailriders Ruhr“, die sich bereits mit dem Mülheimer Sportservice als Fachverwaltung in der Abstimmung befinden.

Wunsch, dass im Mülheimer Wald ein kontrollierbarer Zustand herrscht

Roland Chrobok (CDU) warb dafür, dem Projekt eine Chance zu geben und dort ein legales Angebot zu schaffen, was auch mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen sei. „Und wir haben ja einen Verein, der vor Ort als Ansprechpartner dient.“ Natürlich gebe es jede Menge Fragen, die im Rahmen des Verfahrens geklärt werden müssten. Im Wald einen Zustand herzustellen, „der kontrollierbar ist“, war auch der Wunsch der FDP. Die Grünen forderten als Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eine regelmäßige, fortlaufende Artenschutzprüfung. Letztlich wurde die Einleitung des Verfahrens bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich vom Umweltausschuss beschlossen.

Ambitionierte Zeitplanung

Nach Abriss der Bikerstrecke im Juni 2021 setzte sich die Stadtverwaltung für eine legale Dirt-Bike-Strecke im Uhlenhorster Wald ein.

Zum Jahresende war eine Realisierung noch vor Ostern anvisiert worden. Das sei bei dem komplexen Verfahren kaum zu schaffen, hieß es dann im Februar.

Bis zum Abschluss des eingeleiteten Landschaftsplan-Änderungsverfahrens – was durchaus zwei Jahre dauern kann – ist zudem beantragt worden, im Vorgriff die Nutzung durch eine naturschutzrechtliche Befreiung zu ermöglichen. Damit würde das Biken im Wald bis zur endgültigen Entscheidung erst einmal erlaubt werden. Dem müsste der Naturschutzbeirat aber zustimmen.