Mülheim. Seit Mittwoch haben die Abrissarbeiten am westlichen Teil der ehemaligen Mülheimer Brauerei begonnen. Was passiert mit den Fledermäusen?
Die Abbrucharbeiten an der Ibing-Brauerei haben am vergangenen Mittwoch im westlichen Teil der seit rund 50 Jahren verlassenen Stätte begonnen. Dort hat ein Bagger einen Teil der westlichen Fassade eingerissen und ist dabei, den Schutt abzutragen. Im östlichen Teil jedoch muss Eigentümer Westfalia Immobilienverwaltung, eine Tochtergesellschaft der Duisburger Conle-Gruppe, behutsam vorgehen. Hier haben Fledermäuse ihr Winterquartier bezogen.
So habe der Eigentümer ein ökologisches Pflichtenheft auferlegt bekommen, das über das Artenschutzgutachten hinaus gehe, informierte Gabriele Wegner vom Amt für Umweltschutz im Ausschuss für Umwelt und Energie. Schon das Gutachten aber legte bereits fest, dass der östliche Teil entlang „Alte Straße“ nur vorsichtig oberhalb des Kellergeschosses abgetragen werden kann.
Der Eigentümer muss Ersatz-Habitate für Fledermäuse finden
Wann dieser Teil überhaupt abgetragen werden kann, ist durchaus fraglich, denn dafür müsst der Eigentümer die dort überwinternden Fledermausarten in ein geeignetes Habitat umsiedeln. Die Stadt helfe bei der Suche weiter, teilt das Umweltamt mit.
Die Suche – und damit die Bebauung – aber könnte sich hinziehen: Denn bereits im Umfeld der Ruine – am Lindgens-Gelände und am Steinbruch Rauen – sind längst im großen Stil Bebauungen von Brachflächen geplant. Die Flächen für mögliche Alternativ-Habitate schrumpfen.
Mülheimer Umweltamt: Die Integration des Habitats in eine Neubebauung wäre ideal
Hinzu kommt, dass die Fledermausarten bestimmte klimatische Bedingungen benötigen. Eine Zustimmung für den vollständigen Abriss des östlichen Teils werde aber erst erteilt, wenn die Annahme des Habitats nachgewiesen wäre, teilt das Umweltamt mit.
Derweil könnte der Eigentümer nur im westlichen Bereich bauen, müsste sich dann aber an die ortsüblichen Gegebenheiten halten. Allerdings liegt der Stadt bisher kein Plan für eine Bebauung vor. Ideal wäre aus Sicht des Umweltamtes, „wenn der Eigentümer die dort vorhandenen Lebensräume sichern und schützen und in die Planung des Grundstückes mit einbeziehen würde“.