Mülheim. Mit Fotonachweisen und Scooter-Detektiven will die Mülheimer SPD wilde Scooter in den Griff bekommen. Warum Stadt und Politik dies ablehnten.
Für die Einen sind sie sinnvolle Ergänzungen zur Nahmobilität, für die anderen eine coole Freizeitbeschäftigung – und für nicht wenige ein nerviges Ding, das offenbar ständig anderen Verkehrsteilnehmern im Weg steht: Solchen wild herumliegenden E-Scootern wollte die SPD etwa mit Fotonachweisen und „Scooter-Detektiven“ die Bremskrallen anlegen. Im Mobilitätsausschuss kassierte sie dafür jedoch eine waschechte Abfuhr.
Gerade im Punkt Kontrolle räumte die Stadt ein, nur begrenzten Einfluss ausüben zu können. So hätten zwar alle drei Anbieter in der Stadt die App so ausgestattet, dass auch Fotos vom Abstellort des Scooters gemacht werden können. Doch diese Nachweise werden durch die Anbieter lediglich stichprobenartig geprüft, weil es bei der Vielzahl der Nutzungen nicht leistbar sei.
Technisch sei es nicht möglich zu gewährleisten, so erläuterte die Stadt, „dass die Nutzer auch den Roller und nicht etwas anderes fotografieren“.
Pädagogisch offenbar wenig wertvoll: Scooter-Detektive
Nicht besser erging es dem SPD-Vorschlag, eine „Fußstreife“ einzurichten, die in der Stadt falsch abgestellte Scooter kontrolliert und auf die Nutzer zugeht. Die Stadt könne die Anbieter nicht zur Gründung solcher pädagogischen ,Scooter-Detektive’ zwingen. Die Anbieter würden bereits kooperieren und auch ,fremde’ Roller aufstellen. Dies läge aber „ausschließlich im eigenen Ermessen der Firmen“. Die Verkehrsbehörde hingegen könne nur Regeln über die Sondernutzungserlaubnis vereinbaren. Diese gelten aber nur für die genutzten Flächen.
Braucht es eine zentrale Beschwerdestelle oder gar Fahrtraining-Angebote für E-Scooter? Nein – hieß es auch hier aus Sicht der Stadt: „Bei der Stadtverwaltung gibt es aktuell die Möglichkeit entsprechende Beschwerden an die Bürgeragentur, das Kommunikationscenter oder auch an die Leitstelle des Ordnungsamtes zu richten.“ Zudem hätten ja auch die Anbieter eine eigene Hotline, bei der wild abgestellte Roller gemeldet werden können.
Straßenverkehrsbehörde: „Verpflichtender Eingriff nicht möglich und erforderlich“
Zu guter Letzt schlugen die Genossen vor, das Nutzungsgebiet auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, und dabei insbesondere das Abstellen von Scootern an Nahverkehrshaltestellen zu ermöglichen und zu prüfen. Ein möglicher Vorteil: Der E-Scooter könnte die Lücke zwischen Bus und Haustür schließen.
Doch die Stadt will auch hier keine Vorgaben machen: Die Anbieter entschieden „im Rahmen ihrer geschäftlichen Selbstbestimmung eigenverantwortlich über ihr jeweiliges Operationsgebiet“. Hierbei spiele – so die Verwaltung – neben wirtschaftlichen Fragen auch eine Rolle, dass wohl die Flottengrößen nicht ausreichen, um das gesamte Stadtgebiet bedienen zu können.
„Ein verpflichtender Eingriff durch die Straßenverkehrsbehörde ist rechtlich nicht möglich und aus Sicht der Verwaltung auch nicht erforderlich“, fasst die Verwaltung zusammen. Der Mobilitätsausschuss beschloss daher mehrheitlich den Antrag der Genossen abzulehnen.