Mülheim. Die Ergebnisse ihrer jährlichen Sportprüfung gaben statt des Prüfers drei Mülheimer Polizisten selber weiter. Was das rechtlich für sie bedeutet.
Die rechtsextremen Chats in einer Dienstgruppe der Mülheimer Polizei sind strafrechtlich immer noch nicht abgeschlossen. Doch das Ermittlungsverfahren hat weitere Verfahren hervorgebracht. So mussten sich jetzt vor dem Mülheimer Amtsgericht drei Polizeibeamte verantworten, weil sie ihren Dienstherrn mit gefälschten Sportprüfungen betrogen haben sollen.
Am Ende gab es für die dienstinterne Schummelei als Urteil geringe Geldstrafen von 20 oder 30 Tagessätzen, was umgerechnet im Höchstfall einem Monat Haft entspräche. Die Staatsanwaltschaft hatte mit bis zu 90 Tagessätzen etwas höhere Strafen gefordert, die Verteidigung Freispruch. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.
Trick der Mülheimer Polizisten kam heraus bei Prüfung rechter Chats
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Jeder der Mülheimer Beamten hat ein eigenes Verfahren bekommen. Zwei Männer sitzen auf der Anklagebank und eine Frau, 30 und 31 Jahre sind sie alt. Als Polizisten müssen sie ihrem Dienstherrn jedes Jahr nachweisen, dass sie körperlich fit sind. Vor einem polizeiinternen Prüfer müssen sie mehrere Disziplinen bestehen, darunter etwa ein Zwölf-Minuten-Lauf oder 200 Meter Schwimmen. Der Prüfer gibt die erzielten Werte an einen Beamten im Präsidium weiter, der dann den Leistungsstand des Beamten bestätigt und in eine Liste einträgt.
Der mutmaßliche Trick der Ordnungshüter kam heraus, als die rechtsextremen Chats aufflogen. Bei der Auswertung beschlagnahmter Handys aus dieser Dienstgruppe, entdeckten die Ermittler die unkonventionelle Weitergabe der Sportdaten. Per WhatsApp hatten die Polizisten dem Prüfer ihre Leistungsdaten übermittelt, ohne dass dieser bei den sportlichen Leistungen anwesend war. Da konnte selbst die lahmste Ente fantastische Zwölf-Minuten-Läufe schaffen.
Staatsanwaltschaft: „Vermögensvorteil“ für Polizisten beträgt 160 Euro
Mit den rechtsextremen Chats haben diese Polizisten nichts zu tun. Nur mit den Sportwerten. Was vielen als Disziplinarverfahren erscheinen mag, ist aus Sicht der Duisburger Staatsanwaltschaft und des Mülheimer Amtsgerichtes als Betrug eine Straftat. Denn für die Sportprüfung bekommen die Polizisten jeweils acht Stunden gutgeschrieben auf ihrem Überstundenkonto. Da eine Arbeitsstunde rund 20 Euro wert ist, errechnete die Staatsanwaltschaft gut 160 Euro „Vermögensvorteil“.
Das ist rechtlich wichtig, weil nur der betrügt, der dadurch einen Gewinn machen will. Die Polizisten weisen das aber zurück. Sie reden am Dienstag nicht selbst. Verteidiger Volker Schröder, der sie alle vertritt, spricht für sie. Im Schichtdienst, so führt er aus, sei es schwierig, einen Termin zu vereinbaren. Natürlich hätten alle die verlangte Leistung erbracht – nur nicht vor dem Prüfer, gegen den übrigens auch ermittelt wird.
Und an den „Vermögensvorteil“ hätten sie nie gedacht. Die Gutschrift auf dem Überstundenkonto erfolge automatisch und gehe auf ein Konto, das gar keine Auszahlung vorsehe. Der Verteidiger mutmaßte, diese aus seiner Sicht interne Bagatelle werde nur verfolgt, um Innenminister Herbert Reulals knallharten Aufräumer auch bei Problemen mit der Polizei darzustellen.