Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein Mülheimer (45) vor dem Landgericht. Für eine Raubtat konnte er allerdings nicht bestraft werden.

Mit Fäusten, einem Hammer und einer Wasserwaage attackierte ein 45-jähriger Mülheimer am 31. August 2018 in einer Wohnung in Eppinghofen zwei Frauen, darunter seine damalige Lebensgefährtin. Das Landgericht Duisburg verurteilte ihn dafür zu drei Jahren und drei Monaten Haft und ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

Der Fall war zunächst beim Amtsgericht Mülheim angeklagt gewesen. Doch das Schöffengericht kam während der Hauptverhandlung zu dem Schluss, dass die Tat auch eine versuchte schwere räuberische Erpressung gewesen sein könnte. Die Sache wurde an eine Große Strafkammer abgegeben.

Ankläger: „Es ging dem Angeklagten nur darum, an die Drogen zu kommen“

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Der Staatsanwalt hielt nach zweitägiger Hauptverhandlung vor dem Landgericht einen Raubversuch für erwiesen. Vor und während der Gewalt-Orgie, die beide Frauen ins Krankenhaus brachte, habe der 45-Jährige Drogen gefordert und die ganze Wohnung, deren Bewohnerin die Gastgeberin seiner Freundin war, danach abgesucht.

Auch der Nebenkläger-Vertreter, der für die bis heute unter den psychischen Folgen leidende Ex des Angeklagten sprach, hielt die Versionen des Angeklagten, er sei auf den Dealer der Frau eifersüchtig gewesen, für eine Schutzbehauptung. Es sei dem 45-Jährigen nur darum gegangen, an die Drogen zu kommen, und nicht etwa nur darum, seine Freundin vor einem Rückfall zu bewahren.

Mülheimer kann Großteil seiner Strafe in einer Entziehungsanstalt verbringen

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Auch die Kammer ging am Ende von einem versuchten Raub aus. Allerdings wollten die Richter nicht ausschließen, dass dieser Versuch nicht fehlgeschlagen sei, sondern der Angeklagte ihn irgendwann abbrach, weil er einsah, dass sein Verhalten falsch war. Dafür, dass die Strafe dennoch fast so hoch ausfiel, wie Staatsanwalt und Nebenklage gefordert hatten, sorgten vor allem die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten und die physischen wie psychischen Beeinträchtigungen der Geschädigten.

Zu Gunsten des 45-Jährigen sprach dagegen ein Geständnis, mit dem er jedenfalls das äußere Geschehen eingeräumt hatte. Außerdem liege die Tat inzwischen einige Zeit zurück, so das Gericht. Zudem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter aufgrund seiner Drogensucht bei der Attacke nur eingeschränkt schuldfähig war. Ist die angeordnete Therapie erfolgreich, so könnte der Mülheimer bereits in zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen.

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