Mülheim/Duisburg. Nach dem tragischen Brandunglück in der Campinganlage am Mülheimer Entenfang sind die Ermittlungen abgeschlossen. So geht die Stadt weiter vor.

Nach dem verheerenden Brand in einem Mobilheim der Campingplatzanlage am Entenfang am 19. August haben Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zur Brandursache geklärt. Mittlerweile herrscht traurige Gewissheit, dass der Brand ein weiteres Todesopfer gefordert hat.

Wie Mülheims Feuerwehr-Chef Sven Werner Ende vergangener Woche im Ratsausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung berichtete, ist nach dem Brand am Entenfang ein zweites Todesopfer zu beklagen. Am 19. August war in den Flammen bereits die 74-jährige Bewohnerin verstorben; sie hatte nicht mehr aus dem brennenden Mobilheim gerettet werden können.

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Mann erlag im Krankenhaus seinen schwersten Brandverletzungen

Im Krankenhaus ist später auch ein Mann, der sich mit der Seniorin im Mobilheim aufgehalten hatte, seinen schwersten Brandverletzungen erlegen. Der Mann hatte es noch geschafft, sich mit einem Fenstersprung aus dem brennenden Mobilheim zu retten. Dabei hatte sein Körper in Brand gestanden. Augenzeugen berichteten seinerzeit von schrecklichen Szenen.

Auf Anfrage dieser Redaktion erklärte die Staatsanwaltschaft Duisburg nun, dass die Ermittlungen zur Brandursache abgeschlossen seien. „Ursache des Brandes war eine nicht ordnungsgemäß verschlossene Gasflasche“, so eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde. Feuerwehr-Chef Werner sprach vor Mülheims Politik davon, dass es in der Folge zu einer Verpuffung gekommen sei.

Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass, gegen die Stadt Mülheim zu ermitteln

Stadt kündigt Bürgerversammlung an

Axel Booß als Leiter des Bauordnungsamtes kündigte an, die Bewohner der Entenfang-Siedlung zur Erläuterung der Folgen aus den Gerichtsurteilen zu einer Bürgerversammlung einladen zu wollen; einen Termin nannte Booß noch nicht. Thema wird dann sein, wie die Stadt mit dem illegalen Dauerwohnen in der rechtlich nun sicheren Anlage umzugehen gedenkt.

Die Stadtverwaltung wird jedem Bewohner offiziell eine Ordnungsverfügung zustellen, in der das Dauerwohnen auch offiziell untersagt wird.

Doch die Härtefallregeln werden laut Booß großzügig sein. So müssen Menschen der Entenfang-Siedlung ihre Mobilheime nicht räumen, wenn sie einen der drei folgenden Gründe geltend machen können: 1. Sie leben mehr als zehn Jahre am Entenfang, 2. Sie sind älter als 60 Jahre, 3. Sie können per Attest nachweisen, dass sie gesundheitliche Probleme haben, die einen Umzug unzumutbar machen.

Laut Booß werden auf diese Weise die allermeisten Bewohner in ihren Mobilheimen wohnen bleiben können.

Die Staatsanwaltschaft sieht auch keine Veranlassung für ein Ermittlungsverfahren gegen die Stadt Mülheim, weil seit Jahren erhebliche Brandschutzmängel in der Entenfang-Siedlung festgestellt sind, die Stadt aber in der Vergangenheit nicht nach dem Mittel gegriffen hat, wegen möglicher Gefahr in Verzug im Sofortvollzug etwa eine Räumung der Anlage zu veranlassen.

Feuerwehr-Chef Werner untermauerte vor der Politik noch einmal die Ansicht der Stadtverwaltung, dass jener Brand im August und dessen tragische Folgen nicht spezifisch den Brandschutzmängeln der Platzanlage am Entenfang zuzuordnen seien. „Das hätte in jeder Gartenlaube und in jeder Garage passieren können“, sagte er.

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Überarbeitete, dritte Version für ein Brandschutzkonzept am Entenfang liegt vor

Der Leiter der Mülheimer Bauaufsicht, Axel Booß, unterstrich noch einmal, dass die Stadtverwaltung nach regelmäßiger Rückversicherung bei der Bezirksregierung nach einem letzten Urteil zur Entenfang-Siedlung beim Oberverwaltungsgericht Münster Ende März auf Maßnahmen im Sofortvollzug verzichtet habe. Drei Gründe hätten für Zurückhaltung gesprochen: 1. weil die Löschwasserversorgung für die komplette Entenfangsiedlung gesichert gewesen sei, 2. weil man die Feuerlöscher-Ausstattung auf der Anlage als ausreichend erachtet habe und 3. weil jedes Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet gewesen sei.

Das Freizeitdomizil Entenfangsee liegt an der waldreichen Stadtgrenze von Mülheim zu Duisburg. Im Hintergrund ist die Autobahn A 3 zu erkennen.
Das Freizeitdomizil Entenfangsee liegt an der waldreichen Stadtgrenze von Mülheim zu Duisburg. Im Hintergrund ist die Autobahn A 3 zu erkennen. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Booß blickte auch nach vorne. Anfang September hätten der Platzbetreiber Dietmar Harsveldt und der von ihm eingeschaltete Brandschutzsachverständige eine überarbeitete, dritte Version für ein Brandschutzkonzept vorgelegt. Das sei nun durchgeprüft. „Wir können es nun inhaltlich voll und ganz mittragen“, so Booß.

Stadt Mülheim und Platzbetreiber wollen am Mittwoch Pläne mit Unterschrift besiegeln

Es sei auch schon ein „Letter of intent“ entworfen, der festlege, dass der Start der Brandschutzmaßnahmen auf den 1. Oktober terminiert werde. Ab da liefen feste Fristen zur Umsetzung für den Platzbetreiber. So habe er zu gewährleisten, dass binnen drei beziehungsweise sechs Monaten einzelne Mobilheime abgerissen werden, um neue, mindestens 1,25 Meter breite Wege zwischen kleiner gestalteten Brandabschnitten zu schaffen.

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Auch sind laut Booß die Rauchmelder in den Mobilheimen der rund 500 Entenfang-Bewohner in einer festgesetzten Frist so umzurüsten, dass ein Alarm auch draußen zu hören ist, via Hupton. Booß kündigte im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung an, dass der mit Harsveldt abgestimmte „Letter of Intent“ (feste Absichtserklärung) zwischen Platzbetreiber und Stadtverwaltung am Mittwoch dieser Woche von beiden Seiten unterzeichnet werden soll.

„Nach drei Monaten muss Herr Harsveldt eine Menge umgesetzt haben“, kündigte Booß an, dies zum Jahreswechsel auch nachprüfen zu wollen.