Mülheim. Die Gerüchteküche um den möglichen Abriss des Mülheimer Wasserbahnhofs kocht. Die Stadt beruhigt: Warum das Denkmal nicht so einfach fallen kann.

Seit der Arm der Ruhr nach den denkmalgeschützten Gebäuden auf der Schleuseninsel griff und dort augenscheinlich beträchtliche Schäden an den Zuwegen und Bauten wie dem Haus Ruhrnatur hinterließ, kocht auch die Gerüchteküche um einen möglichen Abriss des Wasserbahnhofs. So einfach aber dürfen hier die Bagger nicht rollen.

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Im Falle eines Abrisses würde der Eigentümer eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigen

Das zumindest teilt die Stadt auf Anfrage mit. Zum einen müsste zuvor ein Statiker belegen, dass ein Abriss unvermeidbar und das Gebäude zum Beispiel einsturzgefährdet sei. Zum anderen verbietet der Denkmalschutz – am 19. Oktober 1989 wurde der Wasserbahnhof in die Denkmalliste eingetragen – einen Abriss „über Nacht“. Die Denkmalschutzbehörde müsste dazu eine „denkmalrechtliche Erlaubnis“ erteilen.

Bislang, so teilt Stadtsprecher Volker Wiebels mit, hat der private Eigentümer, die Duisburger Conle-Gruppe, dies nicht gegenüber der Behörde gefordert. Auch auf die Anfrage der Redaktion bezog bislang weder die Verwaltung des Gebäudes noch das Unternehmen Stellung.

In den sozialen Medien diskutieren Mülheimer besorgt über die Entwicklungen auf der Schleuseninsel

Der Wasserbahnhof beschäftigt indes viele Mülheimerinnen und Mülheimer: In den sozialen Medien wird ein möglicher Abriss mit Sorge und teils mit scharfer Kritik bedacht. Denn für viele gilt das Gebäude, das bis vergangenen Oktober noch eine beliebte Gastronomie beherbergte, als bedeutendes Wahrzeichen der Ruhrstadt.

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Mancher spekuliert, dass das Hochwasser dem Eigentümer womöglich in die Hände spiele. Denn seit Monaten ist das Gebäude leergezogen, doch die Sanierung scheint anzudauern und eine neue Gastronomie nicht in Sicht.

Gerüchte um mögliche Luxuswohnungen in der jüngsten Vergangenheit hat die Stimmung zusätzlich geprägt. Die Politik hatte noch im Juni ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht, das die Gastronomie festschreiben und einen Umbau für Wohnungen ausschließen soll.