Mülheim/Essen. Lärmschutz: Die Bezirksregierung verordnet schärfere Regeln für Rundflüge am Flughafen Essen-Mülheim. Spritztouren im Helikopter werden verboten.
Am Flughafen Essen-Mülheim gelten bald strengere Regeln für Hubschrauber und Kleinflugzeuge. Mini-Rundflüge werden komplett verboten, um die Anwohner besser vor Lärm zu schützen. Sie kämpfen dafür seit Jahren.
Hubschrauber-Rundflüge von weniger als 20 Minuten werden in Essen-Mülheim verboten
Wie die Bezirksregierung Düsseldorf aktuell mitteilt, wurde die einschlägige Landeplatz-Lärmschutzverordnung geändert. Beantragt hatte dies die Flughafen-Geschäftsführung, um klare Verhältnisse zu schaffen. Die Verordnung, die den Betrieb mit Flugzeugen und Motorseglern regelt, gilt künftig ausdrücklich auch für den Hubschrauberverkehr.
Ju 52- Legende der Luftfahrt findet neue Heimat in Mülheim Bereits 2015 hatte die Bezirksregierung - auf Druck einer Gerichtsentscheidung - eine entsprechende Verfügung erlassen. Auf dieser Grundlage konnte die Flughafen GmbH Kurzflüge von weniger als einer Stunde zu bestimmten Tageszeiten unterbinden: an Werktagen (montags bis freitags) frühmorgens vor 7 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr sowie nach Sonnenuntergang. Gleiches gilt samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9 Uhr und nach 13 Uhr. Ausgenommen sind besonders leise Flugzeuge.
Die neue Verordnung geht noch darüber hinaus: Gewerbliche Hubschrauber-Rundflüge, bei denen Passagiere für weniger als 20 Minuten abheben, werden komplett verboten. Dies habe die Bezirksregierung „im Rahmen einer Ermessensentscheidung“ festgelegt, heißt es dort.
Anwohner hatten Ruhezeiten schon 2015 juristisch erstritten
Ruhezeiten für Hubschrauber hatten Flughafen-Nachbarn schon im Winter 2015 juristisch erstritten. Seinerzeit hatten sich Anwohner über „Non-Stop-Helikopterverkehr“ beschwert, gerade an den Wochenenden. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bekamen sie Recht. Hubschrauber müssten in die bestehende Landeplatz-Lärmschutzverordnung aufgenommen werden, urteilte das Gericht, und zu den genannten Zeiten am Boden bleiben. Allerdings seien „Sonntagsflüge zu gewerblichen Zwecken“ davon ausgenommen. Die Bezirksregierung zieht jetzt klare Grenzen.
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Die Neuregelungen werden öffentlich ausgelegt. Einen Monat später treten die Änderungen in Kraft. Bürgereinwendungen sind jetzt nicht mehr möglich, stellt die Bezirksregierung klar. Die Öffentlichkeit wurde schon vor längerer Zeit beteiligt. „Diese Einwendungen wurden geprüft und sind in die Entscheidung ggf. mit eingeflossen“, heißt es.
Luftschiff „Theo“ ist von den Einschränkungen ausgenommen
Das Mülheimer Luftschiff ist von den neuen Beschränkungen ausdrücklich nicht betroffen, das stellt auch WDL-Geschäftsführer Frank Peylo noch einmal klar. Rundflüge sind das Kerngeschäft von „Theo“, untermalt vom charakteristischen Motorbrummen. Wegen der Pandemie konnte die Saison in diesem Jahr erst mit großer Verspätung Ende Mai starten.