Mülheim. Ein Beamter der Mülheimer Polizeiwache ist nun wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Er soll auch in rechten Nazi-Chats gewesen sein.
Ein Polizist der Mülheimer Wache ist nun wegen Körperverletzung im Amt vom Amtsgericht Mülheim zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hat zugegeben, einen gefesselten Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Gegen den verurteilten Beamten ermittelt zudem die Duisburger Staatsanwaltschaft, weil er in rechten Chatgruppen aktiv gewesen sein soll.
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Zum Vorfall: Im Januar 2019 rückte der Kommissar mit seiner Kollegin zu einem Einsatz häuslicher Gewalt in eines der Hochhäuser am Hans-Böckler-Platz in der Mülheimer Innenstadt aus. Dort kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Beamten und einem Deutschen mit montenegrinischen Wurzeln, bei der der Angeklagte den Mann gefesselt und dann mehrfach ins Gesicht geschlagen haben soll. Laut Amtsgericht-Sprecher Andreas Kunze habe der Beschuldigte im Prozess, der am am 7. Juni stattfand, die Faustschläge eingeräumt. Als Grund gab er an, dass der Mann die Befragung der Wohnungsinhaberin immer wieder lautstark gestört habe und er mit der schwierigen Lage überfordert gewesen sei.
Streifenkollegin des Angeklagten vertuschte den Übergriff durch Falschaussagen
Nach dem Vorfall wurden die Ermittlungen gegen den Polizisten zunächst eingestellt, stattdessen kam das Opfer der Schläge vor Gericht - wegen Falschbeschuldigung. Im Prozess brachen dann zwei Polizistinnen ihr Schweigen und belasteten ihren Kollegen.
Eine Streifenkollegin des Angeklagten hatte geholfen, den Übergriff anderthalb Jahre lang durch falsche Aussagen zu vertuschen. Das Amtsgericht habe die Polizeioberkommissarin inzwischen per Strafbefehl zu sieben Monaten auf Bewährung wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt, bestätigt Kunze. Gegen zwei Dienstgruppenleiter, die den Vorfall nicht gemeldet hatten, laufen weiterhin Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Duisburg.
Ermittlungen gegen 150 Beschäftigte von Polizei und Sicherheitsbehörden
Derweil laufen die Ermittlungen gegen diesen Beamten und weitere rund 150 Beschäftigte aus Polizei und Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den rechtsextremen Chatgruppen weiter. Dabei geht es um Fotos mit gelegtem Hakenkreuz aus Dienstmunition oder Hitler-Gruß auf dem Streifenwagen, die auf Handys gefunden wurden. Mehrere Kommissaranwärter wurden bereits entlassen, andere abgemahnt. Ein Teil der Strafverfahren wurden gegen Auflagen eingestellt. Eine Beamtin klagte erfolgreich gegen ihre Suspendierung.
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Laut Andreas Kunze ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig. Ob dieses für den Verurteilten das Ende seiner Verwendung bedeutet? „Bei einer Freiheitsstrafe über einem Jahr ist die Entfernung aus dem Dienst zwingend, bei unter einem Jahr gibt es Ermessensspielraum“, erklärt er die Rechtslage. Diese Entscheidung sei jedoch Sache des Dienstherrn.