Duisburg/Mülheim. Ein Mülheimer (41) stand in Duisburg vor Gericht. Im Oktober 2020 missbrauchte er als Handwerker in einer Wohnung in Laar eine Sechsjährige.

Eigentlich sollte ein 44-Jähriger aus Mülheim am 26. Oktober 2020 in einer Wohnung in Laar tapezieren. Doch als er beim Anrühren von Kleister von der sechsjährigen Tochter der Wohnungsinhaberin gestört wurde, tat der Handwerker etwa ganz anderes. Wegen sexuellen Missbrauchs stand er nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Anklage ging davon aus, dass der Mann die Hose des Kindes öffnete und hinein griff. Er öffnete auch seine Hose und forderte das Kind auf, ebenfalls hinein zu greifen. Die Sechsjährige weigerte sich allerdings und das Auftauchen ihrer Mutter verhinderte Schlimmeres.

Sechsjährige sagte am nächsten Tag bei der Duisburger Polizei aus

Die Mutter, die sich zuvor in der Küche aufhielt, hatte die Tat selbst zwar nicht mitbekommen. Aber sie wunderte sich, dass der Handwerker, ohne seine Arbeit zu beenden, ziemlich schnell die Wohnung verließ. Noch am selben Abend erzählte die Sechsjährige, was vorgefallen war. Gleich am nächsten Tag erstattete die Mutter des Kindes Anzeige.

Die Sechsjährige hatte bei der Polizei ausführlich ausgesagt. „Ich wollte Pipi machen“, berichtete sie laut Vernehmungsprotokoll den Beamten. Aber der Mann habe ihr angeboten, ihm beim Anrühren des Kleisters behilflich zu sein. „Dann hat er mich aber nicht mehr aus dem Badezimmer gelassen.“ Er habe ihr die Hose geöffnet und sie gestreichelt. Dann habe er auch seine Hose geöffnet. Dann sei die Mutter hereingekommen.

Angeklagter legte angesichts erdrückender Beweislage ein Geständnis ab

Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Glaubwürdigkeitsgutachten ließ keinen Zweifel daran, dass das Kind ein von ihm erlebtes Geschehen schilderte. Vor diesem Hintergrund tat der Angeklagte das Einzige, was ihm noch Vorteile einbringen konnte: Durch seinen Verteidiger ließ er ein rückhaltloses Geständnis vortragen. „Die Anklage ist richtig. Er hat das so gemacht.“

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht den Umstand, dass der 44-Jährige zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. „Von einem frühzeitigen Geständnis kann nun wirklich keine Rede sein“, so die Vorsitzende. Aber zumindest habe der Angeklagte dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart. Angesichts dieser für den 44-jährigen sprechenden Punkte wurde die Vollstreckung einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.