Mülheim. Seit Beginn der Corona-Krise sind die Einlagen bei der Volksbank Mülheim um über zehn Prozent gestiegen. Nun werden auch dort Strafzinsen fällig.
Am Donnerstag hatte die Sparkasse angekündigt, Strafzinsen auf hohe Sparguthaben einzuführen – am Freitag wies die Volksbank Rhein-Ruhr erneut darauf hin, dass auch bei ihr ein so genanntes Verwahrentgelt für Bestands- und Neukunden anfällt. Sie begründete dies zum einen mit den Folgen der Coronakrise und zum anderen mit der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Bank habe entschieden, ab einem Betrag von 100.000 Euro einen negativen Zinssatz von 0,5 Prozent zu erheben.
„Wir treffen diese Vereinbarung mit allen unseren Kunden und Kundinnen und besprechen mit ihnen individuelle Möglichkeiten zur Geldanlage“, so Thomas Diederichs, Sprecher des Vorstandes. „Wir spüren einen deutlichen Zuwachs von Kundeneinlagen – seit Beginn der Corona-Krise sind sie um mehr als zehn Prozent gestiegen.“ Man freue sich über das Vertrauen – „dennoch müssen wir weitere Geldzuflüsse steuernd begleiten“.
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„Aktuell werden viele Geldhäuser zu dieser Entscheidung gezwungen“
Es sei erforderlich, „um regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und unnötige Kosten aus der Liquidität zu vermeiden“. Laut Diederichs werden aktuell viele Geldhäuser zu einer solchen Entscheidung gezwungen. Man reagiere damit auch auf die anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB.
Banken müssen aktuell für überschüssige Einlagen, die sie bei der Notenbank parken, einen Strafzins in Höhe von 0,5 Prozent zahlen. Die EZB erhoffe sich so, Kreditvergabe und Konjunktur zu stärken. Über die auch als Strafzinsen bezeichnete Gebühr geben die Banken diese Belastung an ihre Kunden weiter.