Mülheim. Die Zukunft der Dauercamping-Anlage Entenfang an der Stadtgrenze Mülheim/Duisburg bleibt ungewiss. Der Betreiber hat Ärger an mehreren Fronten.
Der Betreiber des Freizeitdomizils Entenfang akzeptiert den Richterspruch aus erster Distanz nicht, dass der Betrieb seiner Freizeitanlage illegal ist. Er geht in Berufung. Derweil hat er der Stadt das eingeforderte Brandschutzkonzept vorgelegt und erneut Ärger mit einem Pächter, der sich massiv über die Geschäftspraktiken vor Ort beschwert. Reichlich Zündstoff liegt in der Luft. Ein Überblick.
Kurz vor Weihnachten hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass das Freizeitdomizil Entenfangsee seinen Betrieb einstellen muss. Es fehle, trotz Baugenehmigungen für einzelne Gebäude, an der erforderlichen Genehmigung für den Betrieb eines Camping- und Wochenendplatzes, hatte das Gericht die Auffassung der Stadt bestätigt, die dem Betreiber mit Räumung gedroht hatte. Das Verwaltungsgericht hatte darüber hinaus der Stadt auch darin recht gegeben, dass das Freizeitdomizil gegen zahlreiche Brandschutzvorgaben verstoße. Die Anlagen-Betreiberin hatte per Eilantrag gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt Mülheim geklagt.
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550 Pächter sind in Sorge: 350 von ihnen haben keine andere Bleibe
550 Pächter des Camping- und Wochenendplatzes sind in großer Sorge; 350 von ihnen sollen laut Dietmar Harsveldt, dem Geschäftsführer der Betreibergesellschaft, keine andere Bleibe als jene Mobilheime in idyllischer Lage am Entenfangsee haben. So geht Harsveldt in die Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil. Er pocht darauf, dass die Stadt die Situation am Entenfang über Jahrzehnte „aktiv geduldet“ habe.
Das Verfahren gelte es vorerst abzuwarten, hatten in den vergangenen Wochen gleichlautend Baudezernent Peter Vermeulen und Planungsamtschef Felix Blasch gegenüber dieser Redaktion geäußert. Blasch rechnete gleichwohl mit einer zeitnahen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster. „Eine Entscheidung wird frühestens Ende nächster Woche fallen“, teilte dieses am Freitag mit.
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Betreiber legt Brandschutzkonzept vor – Verwaltung ist skeptisch
Derweil bestätigte der Chef der städtischen Bauaufsicht, Axel Booß, dass Harsveldt in gesetzter Frist mittlerweile ein aktuelles Brandschutzkonzept eingereicht hat, das Grundlage sein könnte für eine nachträgliche Betriebsgenehmigung und eine baurechtliche Absicherung der Mobilheim-Anlage.
Rechtsamt, Feuerwehr und Bauaufsicht brüten derzeit über dem Konzept, um es zu bewerten. „Nach erster grober Durchsicht sehe ich zumindest erst mal Überarbeitungsbedarf“, sagt Booß. Mitte März werde zum Brandschutzkonzept ein verwaltungsinternes Abstimmungsgespräch zur endgültigen Wertung stattfinden, um diese dann dem Platzbetreiber, dessen Rechtsanwalt und den Sachverständigen mitzuteilen. Öffentlich werde sich die Stadtverwaltung frühestens Ende März zur Sache äußern.
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Bewohner soll seinen Platz bis Ende März räumen – er sieht sich über den Tisch gezogen
Platzbetreiber Harsveldt hat nicht nur extern Ärger. Auch auf dem Platz ist mitunter dicke Luft. Erneut klagt ein Pächter massiv über die Geschäftspraktiken von Harsveldt: Klaus B. (52) hat vor rund drei Jahren für 10.000 Euro ein Mobilheim in der Entenfang-Kolonie erworben. Nun wollte er es verkaufen, doch steht er nun kurz davor, es abreißen zu müssen – weil ihm Harsveldt erst Knüppel zwischen die Beine geworfen habe, um ihm schließlich den Verkauf komplett zu vermasseln.
Wie zuvor schon berichtet, konfrontiert die Betreibergesellschaft verkaufswillige Pächter plötzlich mit einer Vertragsklausel, die es in sich hat, aber aufgrund einer Gesetzeslücke nicht angreifbar ist: So macht es Harsveldt Pächtern, die ihr meist doch immobiles „Mobilheim“ verkaufen wollen, zur Pflicht, ihn am Verkaufserlös zu beteiligen. Auch ist noch eine zwischengeschaltete Maklerin zu bezahlen. Alles abgesichert über eine nebulöse Vertragsklausel zu einer „gesonderten Vereinbarung“, die aber keiner der Pächter, die mit ihren Geschichten an die Öffentlichkeit gegangen sind, bei Vertragsabschluss vorgelegt bekommen haben will.
Pächter soll zum 31. März gehen – und sein Mobilheim tunlichst mitnehmen
B. spricht in seinem Fall von zehn Prozent des Erlöses an Harsveldt und drei Prozent an die Maklerin. Erst habe er sich darauf nicht einlassen wollen, berichtet B., zumal er Käufer auf eigene Faust gefunden habe. Harsveldt habe sich aber geweigert, mit diesen Personen einen Pachtvertrag abzuschließen. Schon Ende vergangenen Jahres hatte Harsveldt, nachdem B. ihm seine Verkaufsabsicht erklärt habe, von seinem jährlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. B. soll zum 31. März gehen – und sein Mobilheim tunlichst mitnehmen, wenn ihm die Betriebsgesellschaft nicht die Kosten für den Abriss in Rechnung stellen soll.
Mit den aktuellen Auseinandersetzungen mit der Stadt hat B.s Kündigung auch nach Aussagen des Betreibers nichts zu tun haben. Über die besagte Maklerin werden aktuell allein via Ebay drei Mobilheime in der Entenfang-Kolonie zum Verkauf angeboten. Davon, dass Harsveldt freiwerdende Plätze etwa für einen besseren Brandschutz nicht neu besetzen will, kann auch deshalb kaum die Rede sein, sieht man auf dem Platz durchaus wuchtige Neubauten, die jeden Quadratmeter des engen Raumes beanspruchen. Oder neue Carports in derart luftiger Bauhöhe, dass problemlos ein Camper darunter parken kann.
Pächter: „Wer hier nicht richtig hüpft, bekommt Probleme“
Seit 2015 schwelt der Streit um illegales Wohnen
2015 war es NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD), der die Stadt aufforderte, gegen illegales Dauerwohnen am Entenfang vorzugehen.
Die Dauercamper am Entenfang haben sich im Lauf von 50 Jahren zwischen Autobahn und Stadtgrenze ein Dorf geschaffen. Dabei regelt der Bebauungsplan „K5a“: Rund um den See ist dauerhaftes Wohnen nicht erlaubt.
„Wer hier nicht richtig hüpft, bekommt Probleme“, sieht sich B. unter Druck gesetzt. Er sei schließlich gar bereit gewesen, die Bedingungen Harsveldts zu erfüllen, doch dieser dränge ihn nun zum Abriss. Ein Abtransport über die engen Wege der Anlage erscheint nicht möglich. „Es würde auch alles zusammenbrechen, wenn ich es bewege“, sagt B., der gleichzeitig beklagt, dass der Platzbetreiber gar noch so dreist gewesen wäre, ihm anzubieten, den Abriss für 5000 Euro selbst zu übernehmen. „Das macht der an einem Tag und will dafür 5000 Euro“, ist der 52-Jährige fassungslos. „Für mich ist das schon kriminell.“
Harsveldt weist die Anschuldigungen vehement zurück. Er habe B. im November fristlos gekündigt und ihm auch direkt mitgeteilt, dass er einem Verkauf des Mobilheims nicht zustimmen werde. Das sei sein gutes Recht. Weder habe er B. den Verkauf mit Provision für ihn und die Maklerin angeboten noch den Abriss. Dass er B. gekündigt habe, sei allein in dessen Sozialverhalten begründet. B. habe ihn und Mitarbeiter bedroht, lasse sich nicht in die Gemeinschaft der Camper integrieren.
Harsveldt ermahnte B., fristgerecht zum 31. März das Feld zu räumen. Sonst werde er über seinen Anwalt eine Räumungsklage anstrengen.