Duisburg-Bissingheim/Mülheim. Der Betreiber des Campingplatzes am Entenfang verlangt von Pächtern beim Hüttenverkauf eine hohe Provision. Was der Mieterschutzbund dazu sagt.
Was Bernhard Schramm aus Duisburg erlebte, als er seine Hütte auf dem Campingplatz am Entenfang an der Stadtgrenze zwischen Duisburg und Mülheim verkaufte, verhagelt ihm die Erinnerung an seine Zeit dort. Denn der Betreiber drängte Schramm, ihm einen großen Teil des Erlöses zu überlassen. Diese Vorgehen ist offenbar kein Einzelfall – aber noch lange nicht alles.
Als Bernhard Schramm, der in Wirklichkeit anders heißt, vor vier Jahren an den kleinen See an der Duisburger Stadtgrenze zog, entdeckte er in seinem Pachtvertrag noch keinerlei Merkwürdigkeiten. Er pachtete eine 150 Quadratmeter große Parzelle und kaufte dem Vorbesitzer die Hütte ab, die darauf stand. „Im April vergangenen Jahres war ich dann aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, das Objekt zu verkaufen“, schildert er.
Campingplatz Entenfang zwischen Duisburg und Mülheim: dubioses Merkblatt zum Vertrag
„Ich erfuhr dann vom Betreiber, dass ich die Hütte nur über eine Verkaufsliste des Platzes veräußern dürfe. Dafür war ich dankbar, weil mir das einiges an Arbeit ersparte. Aber die Kosten dafür betrugen glatte 500 Euro“, so Schramm. Damit nicht genug: Der Betreiber habe ihm ein mit „Merkblatt“ überschriebenes Schriftstück vorgelegt, aus dem hervorging, dass Schramm seine Hütte nur verkaufen dürfe, wenn er eine Gebühr zahle – bis zu 8000 Euro.
Einvernehmlich, so steht es auf dem Blatt, werde der Wert seiner Hütte geschätzt. Die Hälfte der Differenz zwischen diesem Wert und dem tatsächlichen Verkaufspreis müsse Schramm an den Betreiber abtreten. Von den 11.500 Euro, die Schramm für sein Wohnobjekt verlangt hatte, musste er nach seinen Angaben zusätzlich zu den 500 Euro Vermittlungsgebühr noch 2000 Euro abgeben.
Die Hütte gehört nicht dem Betreiber – nur der Boden, auf dem sie steht
„Der Betreiber hat aber nie mit mir zusammen den Wert der Hütte geschätzt, diese Summe hat er einfach so festgelegt – und es ist überhaupt nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien“, schimpft Schramm. „Hätte ich mich geweigert, hätte ich die Hütte nicht verkaufen können, und der Pachtvertrag hätte mit all seinen laufenden Kosten weiter bestanden“, sagt Schramm. Ein Unding, findet er, denn dem Betreiber gehört die Hütte nicht, lediglich der Boden, auf dem sie steht.
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„Im Pachtvertrag stand zu dieser Bedingung nichts – sonst hätte ich das doch niemals unterschrieben“, sagt der Rentner. Tatsächlich ist in dem Vertrag nur von einer „gesonderten Vereinbarung“ die Rede, die zu treffen sei und dem Mieter vorgelegt werde. „Die habe ich aber nie bekommen“, sagt Schramm. Seine Unterschrift auf dem dubiosen „Merkblatt“ datiert vom Tag des Verkaufs, nicht vom Tag des Pachtabschlusses.
Der Betreiber der Campingplatzgesellschaft am Entenfang, Dietmar Harsveldt, gehe bei vielen Mietern so vor. „Das ist kein Einzelfall“, sagt Schramm. Eine weitere Bewohnerin des Campingplatzes berichtet von ähnlichen Erlebnissen. Einmal wurde Harsveldt sogar verklagt, er legte jedoch Einspruch ein.
So rechtfertigt der Campingplatz-Betreiber seine Provision
Auf die Vorwürfe angesprochen, legt der Betreiber seine Sicht der Dinge dar: Die Zahlung der Provision beim Verkauf über die Verkaufsliste sei gerechtfertigt. Mit der Summe werde eine freiberufliche Vermittlerin bezahlt, die den kompletten Verkauf abwickele. Das selber zu tun, gestattet der Betreiber seinen Mietern nicht.
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Ebenso angemessen sei die Beteiligung am Verkaufserlös: „Wenn man kündigt, ist man verpflichtet, seine Parzelle zu räumen. Das heißt auch, dass man die Hütte, die darauf steht, abbauen muss. Das ist innerhalb von zwei Tagen machbar. Andernfalls würde ich eine Räumungsklage geltend machen“, entgegnet er. Dass in der Praxis niemand den Abbau einer Hütte auf sich nehmen würde, spielt für Harsveldt keine Rolle.
Betreiber verlangt Geld, das Mieter bereits in Nebenkosten entrichten
„Es ist ja so, dass die Hütte in Einzelteilen weniger wert ist. Und ich trete mit Abwasser, Trinkwasser und Strom in Eigenleistung, deswegen ist diese Provision auch in dieser Höhe gerechtfertigt“, sagt er. Allerdings bezahlen Mieter diese Leistungen bereits in den Nebenkosten.
Die Zahlung der Verkaufsprovision geschehe mit dem Einverständnis der Mieter. Harsveldt sei rechtlich nicht verpflichtet, sie bereits bei Vertragsabschluss auf die hohen Summen hinzuweisen, die auf die Mieter zukommen können. „Das geht ja auch gar nicht, die Leute können ja noch gar nicht wissen, zu welchem Preis sie ihre Hütte einmal verkaufen werden“, sagt er. Bernhard Schramm habe von der Praxis gewusst, wie alle Mieter. „Im Übrigen ist das auf allen Campingplätzen so“, behauptet Harsveldt. Er verweist auf ein Urteil des Landgerichts Duisburgs aus dem Jahr 2013, das ihm die Rechtmäßigkeit seines Vorgehens bestätigt. Auch in dem anderen Verfahren gab ihm das Gericht in zweiter Instanz Recht.
<< DAS SAGT DER MIETERSCHUTZBUND ZUM VORGEHEN AUF DEM CAMPINGPLATZ
Peter Heß vom Mieterschutzbund Niederrhein kennt noch einen weiteren Fall, bei dem ein Pächter sich von Harsveldt genötigt fühlt. Er warnt: „Wenn im Vertrag auf so ein Schreiben wie das Merkblatt hingewiesen wird, sollte man sich das unbedingt zeigen lassen und es behalten, denn hinterher ist der Mieter in der Nachweispflicht“, sagt er. Auf Campingplätzen gelte ein anderes Mietrecht als in Wohnungen.
Mieterschutz-Experte warnt: Finger weg von solchen Verträgen
„Dass man eine Hütte nur nutzen kann, wenn man eine Parzelle gemietet hat, ist eine Gesetzeslücke, die Herr Harsveldt schamlos ausnutzt. Er kann den Vertrag zudem ohne Angabe von Gründen kündigen – und sein Spiel immer wieder von vorn spielen“, rät er. Sein Vorgehen bei Auflösung des Vertrags sei zwar legal, aber intransparent und willkürlich. „Deswegen Hände weg von solchen Vertragspartnern“, rät Heß.
„Der Betreiber dürfte übrigens volle Rückendeckung durch seinen Verpächter haben“, vermutet der Mietexperte. Bei den Gräflich von Spee’schen Liegenschaften, von denen Harsveldt das Gelände gepachtet hat, gibt man sich jedoch überrascht: „Davon ist uns nichts bekannt. Ob unserer Pächter dort rechtswidrig handelt, müssen allerdings Gerichte feststellen. Sollte etwas vorliegen, werden wir mit ihm sicherlich das Gespräch suchen“, sagt Karsten Patan, Leiter der Liegenschaftsverwaltung.
Wohnen auf Campingplatz ist ohnehin illegal – Zuzüge sind eigentlich verboten
Probleme dürfte Harsveldt noch mit der Mülheimer Stadtverwaltung bekommen, denn der ganze Campingplatz ist laut Sprecher Volker Wiebels illegal angelegt worden. Zudem sei das Wohnen mit Erstwohnsitz auf dem Platz nicht gestattet. Vor vier Jahren hatte die Stadt Mülheim auf Anweisung der Landesregierung angekündigt, Dauercamper von dem Platz zu entfernen.
„Dauerhaftes Wohnen ist auf einem Dauercampingplatz baurechtlich nicht zulässig“, erklärt Wiebels nun erneut. „Harsveldt ist das bekannt.“ Jedoch werden die bereits dort lebenden Camper aufgrund ihres zumeist hohen Alters von der Stadt geduldet. Neue Zuzüge seien jedoch nicht mehr möglich. „Wer dauerhaft auf dem Campingplatz wohnt, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, so Wiebels.