Mülheim. Nach dem Messerangriff am Mülheimer Hauptbahnhof auf Björn P. ist der Täter wegen Totschlags verurteilt worden. Er bekommt eine Haftstrafe.

Auf dem Vorplatz des Mülheimer Hauptbahnhofs kam es am 7. Juli 2020 zu einem Streit in der örtlichen Szene, die sich üblicherweise an dieser Stelle versammelt. Ein 44-jähriger Mülheimer stach einem 39-jährigen Mann ein Messer in die Brust. Der erlag acht Tage später seinen schweren Verletzungen. Das Landgericht Duisburg verurteilte den 44-Jährigen wegen Totschlags zu acht Jahren Haft und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Mülheimer Angeklagte hat Tat zu Beginn des Prozesses zugegeben

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Der Angeklagte hatte die Tat zu Beginn des Prozesses zugegeben. Durch den Tod eines Freundes erschüttert, habe er am Tattag Drogen konsumiert und heftig dem Alkohol zugesprochen. Weil eine Betreuerin Angst hatte, dass der seit langem mit der Sucht und psychischen Problemen kämpfende 44-Jährige sich etwas antun würde, landete der sogar in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses, wurde aber nach wenigen Stunden wieder entlassen.

Danach war der Mann umgehend zum Bahnhof gegangen, wo es kurz darauf zu dem Streit kam. Worum es dabei ging, wusste der Angeklagte nicht mehr zu sagen. Er erinnerte sich aber daran, dass die Aggression von dem Geschädigten ausgegangen sei.

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Nicht voll schuldfähig aufgrund der Alkoholisierung

Für eine Notwehr fand das Schwurgericht aufgrund von Zeugenaussagen dagegen keinen Anhaltspunkt. Vielmehr sprach alles dafür, dass der Angeklagte zunächst von dem 39-Jährigen beschimpft und bedroht worden war. Er reagierte aber erst, als der körperlich überlegene 39-Jährige von ihm abließ. Zeugen sahen ihn auf den Geschädigten zu torkeln und mit ihm zusammenstoßen. Unmittelbar danach war der 39-Jährige blutend zu Boden gegangen.

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Der Angeklagte habe den Tod des 39-Jährigen zumindest billigend in Kauf genommen, als er ihm mit dem Messer in den Körper stach, so die Richter. Allerdings ging das Gericht im Urteil davon aus, dass der 44-Jährige zur Tatzeit insbesondere aufgrund seiner Alkoholisierung nicht voll schuldfähig gewesen sei.

Einen erheblichen Teil seiner Strafe wird der Mann in einer Entziehungsanstalt verbringen dürfen. Falls die Therapie erfolgreich verläuft, könnte er bereits nach vier Jahren wieder auf freien Fuß kommen.