Mülheim. Der Planungsausschuss hat die Einleitung des Kreativquartiers an der A40 beschlossen. Warum viele auf das Mülheimer Leuchtturm-Projekt hoffen.
Für die einen ist es nur ein Bebauungsplan, für die anderen dringt der Stadtteil Styrum mit dem Wohn- und Kreativ-Projekt „Artronaut“ bald schon in Bereiche vor, die nie ein Mensch zuvor betrat. Denn viel los war auf dem Gelände nahe der A40 mit den Werks- und Bürogebäuden der Holzhandlung Breuer bisher nicht. Im Planungsausschuss am Dienstag winkte die Politik den dafür notwendigen Einleitungsbeschluss deshalb ohne Murren durch.
Festgelegt wird darin ohnehin nur wenig: Das Bauen ist auf dem 11.000 Quadratmeter großen Gelände zwischen Benz-, Oberhausener-, Albert- und Blumenstraße längst möglich. Der Holzgroßhandel soll zudem in abgeänderter Form weitergeführt werden. Lediglich einige Lagerflächen müssen weichen, damit dort Ateliers, Wohnungen, Medien- und Veranstaltungsräume entstehen.
Bebauungsplan soll Sonderhöhe für den Turm erlauben
Und vor allem ein etwa 40 Meter hoher Turm mit Aussichtsplattform, der von Lichtkunst bestrahlt werden soll. Um ihn oder besser, um seine Höhe, dreht sich letztlich der Beschluss. Maximal 25 Meter dürfte er nach heutiger Gesetzeslage wohl nur erreichen.
Nun will ihn die Stadt mehr erlauben, ohne damit gleichzeitig Anlass zu schaffen, dass Gebäude in der Umgebung künftig in ähnliche Gefilde aufstreben dürfen. „Wir wollen die Höhe erlauben und die der anderen begrenzen“, begründete Stadtplaner Felix Blasch den Antrag der Verwaltung im Planungsausschuss.
Viel ließe sich angesichts des Bauwerks unken über den Turmbau zu Styrum und „Leuchtturmprojekte“ mit „Strahlkraft“, doch nicht wenige Beobachter erhoffen sich davon einen Schub für den nicht selten benachteiligten Stadtteil, in den Kunst, Kreativwirtschaft und ein weiterer attraktiver Veranstaltungsort einziehen sollen.
Styrum als Kunstort bald international in aller Munde?
Dass sich die Macher mit den Bildungsstätten, Schulen im Quartier vernetzen wollen, erscheint als weiterer Pluspunkt. „Der Standort soll keine Insel sein, kein Elfenbeinturm“, kündigte der mitverantwortliche Architekt Heiner Breuer bereits an. In die etwa zwölf Ateliers sollen bewusst wohl keine heimischen sondern internationale Künstler einziehen. Damit könnte Styrum als Kunstort bald in aller Munde sein.
+++ Keine Nachrichten mehr aus Mülheim verpassen! Abonnieren Sie hier den WAZ-Newsletter +++
Kritikpunkte gab es nur einen in der Bezirksvertretung 2: „Wie soll die Beleuchtung der Nachbarschaft verhindert werden?“, befürchtete Axel Hercher, Fraktionssprecher der Grünen, nicht nur mögliche Beschwerden der Anwohner sondern auch die Folgen einer Lichtverschmutzung der Umgebung.
Planungsdezernent rechnet mit "hoher Akzeptanz"
Planungsdezernent Peter Vermeulen brach dagegen eine große Lanze für das Projekt: Es handle sich um Lichtkunst an einer außergewöhnlichen Architektur, die schon von der Autobahn aus gesehen werden könne und den Stadtteil aufwerte. Er rechne deshalb mit einer hohen Akzeptanz in Styrum – „mit der Beleuchtung der Willy-Brandt-Gesamtschule hatten wir bislang auch keine Probleme“, argumentierte der Dezernent.
Bezirksbürgermeister Heinz-Werner Czezatka-Simon unterstützte Vermeulens Sicht und appellierte an die Skeptiker: „Der Investor hat ein hohes Interesse daran, alle Interessierten mitzunehmen. Lassen Sie sich einladen und das Projekt vor Ort zeigen.“
INFO: Sichtschutzwand soll Einblicke in Nachbargrundstücke verhindern
Im Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan sind Turm und Lichtkunst so festgelegt: „Der Turm dient als vertikale Ausstellungsfläche für Lichtkunst. Die leuchtfähige Fläche ist nach Nord-Osten, in den Innenhof ausgerichtet und nimmt 99 Quadratmeter ein, die mit unterschiedlichen Beleuchtungsszenarien temporär bespielt werden kann.“
Die obere Plattform befindet sich, gemessen vom Sockel des Turmes, auf einer Höhe von 39,40 Meter und kann über 202 Stufen erreicht werden.
Der Blick in Richtung Süd-Westen wird durch eine Sichtschutzwand verhindert, sodass die in dieser Richtung liegenden Nachbargrundstücke nicht eingesehen werden können.