Mülheim. Vor dem Polizeieinsatz hatte der 65-jährige Mülheimer auf die Wohnungstür einer Frau geschossen. Notfallseelsorger betreuten die Anwohner.
- Nach dem Einsatz in Mülheim, bei dem ein 65-jähriger Mann erschossen wurde, ermittelt die Polizei. Wie die Beamten am Donnerstag mitteilten, hatte sich der 65-Jährige zuvor mit seiner Ex-Freundin (55) gestritten.
- Nach einer verbalen Auseinandersetzung habe sich die Frau, die im gleichen Haus lebt, in ihre Wohnung zurückgezogen. Der 65-Jährige soll daraufhin mit einem Revolver dreimal auf ihre geschlossene Wohnungstür geschossen haben.
- Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Einsatzkräfte keine weiteren Waffen. Dafür stießen sie auf Gegenstände, die auf eine nationalsozialistische Gesinnung des Mannes hinwiesen.
Einen Tag nach dem großen Polizeieinsatz am Mittwoch an der Aktienstraße, bei dem ein 65-jähriger Mülheimer erschossen wurde, liefen die Ermittlungsarbeiten der Polizei auf Hochtouren. Am Donnerstag wurde bekannt, dass ein Streit mit der Ex-Freundin (55) des Mannes dem Polizeieinsatz vorausging. Der 65-Jährige hatte auf die Wohnungstür der Frau geschossen, die im selben Haus lebt.
Schusswechsel in Mülheim: Getöteter stritt mit Ex-Freundin
Ein Spurensicherungsteam arbeitete am Donnerstag am und im Mehrfamilienhaus an der unteren Aktienstraße in Eppinghofen, untersuchte die Einschusslöcher. Zeitgleich wurde der Leichnam des 65-jährigen Mannes in der Gerichtsmedizin in Duisburg obduziert.
Polizeisprecher Frank Lemanis teilte mit, dass der Leiter der Bochumer Mordkommission sowie eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft Duisburg an der rechtsmedizinischen Untersuchung des 65-Jährigen teilnehmen würden. Das Ergebnis: Die Polizeikugeln haben den Mann am Herzen und am Kopf getroffen. Der erste Schuss ins Herz habe den Tod verursacht.
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Nach dem Stand der polizeilichen Ermittlungen am Donnerstag hatte der 65-jährige Mann vor dem Hauseingang gestanden und sofort das Feuer auf die Beamten eröffnet, als die Polizei am Mittwochnachmittag an der Aktienstraße eintraf. Zuvor war die Polizei per Notruf von mehreren Anrufern alarmiert worden, die Schüsse oder "Knallgeräusche" im Erdgeschoss gehört hatten.
Der Mann, der bei dem Schusswechsel mit der Polizei vor dem Haus tödlich verletzt wurde, war laut Polizei allerdings nicht mit einem Gewehr, wie es zunächst hieß, sondern mit einem Revolver, einer Handfeuerwaffe mit einem langen Lauf, bewaffnet gewesen.
Nach bisheriger Kenntnis der Polizei hatte der 65-Jährige mit seiner im selben Haus in einer anderen Wohnung lebenden Ex-Freundin (55 Jahre) gestritten. Nach einer verbal ausgetragenen Auseinandersetzung habe sich die Frau in ihre eigene Wohnung zurückgezogen, so die Polizei.
Daraufhin soll der 65-Jährige mit einem Revolver drei Mal auf ihre geschlossene Wohnungstür geschossen haben. Körperlich blieben die anderen Hausbewohner unverletzt, die Anwohner wurden aber noch am Mittwochabend durch Notfallseelsorger betreut.
Polizeieinsatz in Mülheim: 65-Jähriger ist schon früher wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aufgefallen
Weil der 65-Jährige über weitere Waffen verfügen sollte und in seiner Vergangenheit bereits polizeilich wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aufgefallen war, durchsuchten Experten der Polizei am Mittwochabend das betroffene Haus. Auch die Nachbarhäuser wurden dafür kurzzeitig evakuiert.
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Die Spezialeinheiten, unter anderem vom Landeskriminalamt (LKA) in Düsseldorf, wurden nicht fündig. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 65-Jährigen seien die Einsatzkräfte allerdings auf Gegenstände gestoßen, die laut Polizei auf eine Neigung zu nationalsozialistischem Gedankengut hinweisen würden.
Einsatz in Mülheim: Aus Neutralitätsgründen ermittelt die Polizeibehörde Bochum
Bei einem Schusswaffengebrauch der Polizei werde grundsätzlich ein Strafverfahren eingeleitet, erklärte Polizeisprecher Thomas Weise von der Behörde Essen/Mülheim auf Nachfrage. Da Polizisten des Polizeipräsidiums Essen betroffen seien, wurde das Verfahren aus Neutralitätsgründen der Polizei in Bochum übertragen. Nur die Staatsanwaltschaft könne das Verfahren - auch zeitnah - einstellen, wenn Notwehr oder Nothilfe vorlagen, erläutert Weise.
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