Mülheim. Mitbewohner der Asylbewerberunterkunft in Mülheim hatten das Feuer rechtzeitig bemerkt. Warum der Mann dauerhaft stationär behandelt werden muss:
Ein 26-jähriger Mann aus Guinea saß am 19. April auf einem Sofa in einer Asylbewerberunterkunft am Klöttschen in der Mülheimer Innenstadt. Das wäre nicht weiter bemerkenswert gewesen, wenn das Sofa nicht gebrannt hätte. Und wenn es der Mann nicht selbst angezündet hätte. Nun stand der psychisch erkrankte 26-Jährige vor dem Landgericht Duisburg, das seine dauerhafte Unterbringung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung anordnete.
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Mitbewohner der Unterkunft hatten das Feuer gerade noch rechtzeitig bemerkt. Insbesondere deshalb, weil die starke Rauchentwicklung bereits den Rauchmelder ausgelöst hatte. Sie konnten den Mann vom Sofa ziehen und das Feuer ohne Hilfe der Feuerwehr löschen. Juristen nennen so etwas lediglich eine Sachbeschädigung.
Die Tat war unbestreitbar gefährlich
Doch die Einordnung unter einen Straftatbestand war in dem Verfahren gegen den 26-Jährigen eher zweitrangig. Denn die Tat war unbestreitbar gefährlich. Und genau deshalb musste das Gericht im Sicherungsverfahren über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, den schuldunfähigen Mann zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
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Vor gut zehn Jahren war der Beschuldigte vor dem Krieg geflohen – nach Libyen, wo ihn der nächste Krieg einholte. Mit einem Boot floh er 2011 über das Mittelmeer nach Lampedusa. In Italien habe er auch erstmals bemerkt, dass er krank sei, so der 26-Jährige. Er habe Schlangen gesehen, die seltsamerweise die Farbe seines Pullovers hatten.
„Ich hörte Stimmen, die mir böse Dinge befahlen“
Nachdem er 2017 nach Deutschland kam, habe sich sein Zustand verschlechtert. „Ich hörte Stimmen, die mir böse Dinge befahlen.“ Auch am Tattag sei es so gewesen. „Deshalb habe ich mit einem Messer auf das Sofa eingestochen und es dann angezündet.“ Mehrfach hatte sich der Beschuldigte zuvor in ein Krankenhaus begeben. Doch die Medikamente, die er dort bekam, nahm er nie ein.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte keinen Zweifel, dass ohne ständige ärztliche Betreuung und regelmäßige Medikamenteneinnahme keine gesundheitliche Verbesserung zu erwarten sei. Und angesichts der unberechenbaren Schübe, unter denen der 26-Jährige leidet, sei das nur bei einer stationären Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung zu erreichen. Ansonsten seien weitere gefährliche Taten von dem 26-Jährigen zu erwarten. Die Kammer sah daher keine Alternative zur Unterbringung des Mannes.