Mülheim. Ein 26-jähriger Mülheimer hatte seinen guten Freund (21) mit mehreren Messerstichen verletzt. Nun muss er dauerhaft in die Psychiatrie.

Mit der dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus endete vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 26-jährigen Mülheimer. In der Nacht zum 22. Oktober 2019 hatte er auf einem Spielplatz an der Arndtstraße einen 21-Jährigen durch mehrere Messerstiche schwer verletzt.

Der Geschädigte hatte sich das wohl anders vorgestellt. Er hatte dem fünf Jahre älteren Mann, der bis dahin ein guter Freund war, ein Messer in die Hand gedrückt, um es notfalls bei einer Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Streitigkeiten um angebliche Schulden aus kleineren Drogenkäufen einzusetzen. Stattdessen stach der psychisch erkrankte 26-Jährige auf den 21-Jährigen ein, nachdem es der Gegenseite gelungen war, den leicht zu beeinflussenden Mann dazu zu überreden.

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Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung – kein versuchter Mord

Ursprünglich war die Anlass-Tat für das Sicherungsverfahren als versuchter Mord gewertet worden. Doch davon war nach einem entsprechenden Hinweis der Strafkammer in den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft wie Verteidigung keine Rede mehr gewesen. Da der Beschuldigte von seinem zu diesem Zeitpunkt noch handlungsfähigen Opfer freiwillig abgelassen hatte, ging es nur noch um eine gefährliche Körperverletzung.

Die Verteidigung hatte beantragt, die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung auszusetzen. Zutreffend, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung, habe der Anwalt des Beschuldigten darauf hingewiesen, dass sein Mandant missbraucht und als Waffe eingesetzt worden sei. Doch gerade eben weil der 26-Jährige angesichts seiner vielfältigen psychischen Beeinträchtigungen so leicht zu beeinflussen sei, sei er für die Allgemeinheit gefährlich. Die Kammer sah daher keine Möglichkeit, eine unbefristete Therapie in einer geschlossenen Einrichtung zu umgehen.