Mülheim/Duisburg. Das Landgericht hat ein Urteil gegen den Mülheimer (21) gefällt, der im Oktober 2019 Steine auf die A40 geworfen hat. Er geht in die Psychiatrie.
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete das Verfahren gegen einen 21-jährigen Mülheimer. Das Landgericht Duisburg ordnete am dritten Verhandlungstag des Sicherungsverfahrens die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der junge Mann hatte gestanden, am Vormittag des 6. Oktober 2019 in der Nähe der Straße „Im Beckerfelde“ in Winkhausen von einer Fußgängerbrücke aus Steine auf Autos geworfen zu haben, die auf der A 40 Richtung Duisburg fuhren.
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Verletzt worden war niemand. Die beiden Fahrerinnen hatten den Wurfgeschossen reaktionsschnell ausweichen können. Stimmen in seinem Kopf hätten ihn zu der Tat gedrängt, so der Beschuldigte, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war.
Antrag: Allgemeinheit vor weiteren gefährlichen Taten des psychisch Kranken schützen
Das Gericht wertete die Steinwürfe als versuchten Mord. Doch das war nur eine juristische Pflichtübung. In dem Verfahren war es von vorneherein nicht um die Bestrafung des 21-Jährigen gegangen, sondern um den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Allgemeinheit vor weiteren gefährlichen Taten des psychisch Kranken zu schützen.
In Übereinstimmung mit dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen kam die Kammer denn auch zu dem Schluss, dass der unter einer mittelgradigen Intelligenzminderung, einer paranoiden Schizophrenie und den Folgen seines Drogenkonsums leidende Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.
„Seine Steuerungsfähigkeit war aufgrund der Wahnvorstellungen vollständig aufgehoben“
„Seine Steuerungsfähigkeit war aufgrund der Wahnvorstellungen vollständig aufgehoben“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Da ohne Therapie in einer entsprechend gesicherten Einrichtung weitere erhebliche Straftaten zu erwarten seien, komme nur eine Unterbringung in Betracht.
„Wir gehen davon aus, dass das nicht nur das Beste für die Allgemeinheit ist, sondern dass es auch das einzige ist, was dem Beschuldigten helfen kann“, so die Einschätzung des Vorsitzenden, die zuvor schon Staatsanwaltschaft und Verteidigung ähnlich geäußert hatten. Der 21-Jährige bestätigte das mit deutlichem Kopfnicken.
Sein Verteidiger hatte im Schlussvortrag angemerkt, dass der junge Mann in der Vergangenheit in der Familie wie von öffentlichen Einrichtungen nicht immer ausreichend gefördert worden sei. „Wäre einiges anders gelaufen, so säßen wir heute möglicherweise nicht hier.“