Mülheim. Die Staatsanwaltschaft hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen Mülheims Alt-OB Ulrich Scholten eingeleitet. Es besteht der Verdacht der Untreue.

Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat erneut ein Ermittlungsverfahren gegen Mülheims mittlerweile in den Ruhestand geschickten Oberbürgermeister Ulrich Scholten (SPD) eingeleitet. Die Ermittlungsbehörde sieht einen Verdacht der Untreue.

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Die Bezirksregierung Düsseldorf als Scholtens Dienstaufsicht hatte im Juli Strafanzeige gegen den Anfang Oktober ausgeschiedenen ehemaligen OB gestellt. Anlass war, dass die Stadt selbst Auffälligkeiten nach Düsseldorf gemeldet hatte. Sie haben ihren Ursprung unter anderem in einer Mautrechnung in Höhe von 13 Euro. Datierend vom Sommer 2018, ausgestellt in Mailand.

Verdacht: Scholten soll Privatreise mit Dienstfahrzeug nicht abgerechnet haben

Nach Italien soll Scholten der Strafanzeige zufolge mit seinem Dienstwagen gereist sein, ohne jene Privatreise bei der Stadtverwaltung anzuzeigen und entsprechend abzurechnen. Dies soll sich just zu jener Zeit ereignet haben, als Scholten wegen seiner Affäre um Bewirtungsbelege, mangelhafte Amtsführung und Co. in Mülheim schon stark unter politischen Beschuss geraten war.

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Zweiter Vorwurf gegen Scholten: Er soll Schäden an seinem Dienstwagen, als er den Audi A6 schon frühzeitig in diesem Jahr an die Verwaltung zurückgegeben hat, versucht haben zu vertuschen. Die Unfallschäden soll er dem Vernehmen nach bei der Übergabe an die Stadt erst gar nicht gemeldet haben. Auf Rückfragen habe er angegeben, den Schaden selbst nicht entdeckt zu haben. Da sei ihm wohl jemand reingefahren und habe Unfallflucht betrieben, wird erzählt.

Gutachter: Schaden am Dienstfahrzeug ist nicht fremdverschuldet

Doch es ergaben sich Widersprüche zwischen der Version Scholtens und der Begutachtung eines Sachverständigen, den die Stadt eingeschaltet hatte. „Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte sich nach einer Kollision vom Unfallort entfernt und seine Beteiligung gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr nicht angezeigt hat“, begründet die Staatsanwaltschaft Duisburg auf Anfrage dieser Redaktion, dass auch dieser Sachverhalt Gegenstand eines nun eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen Scholten sein wird. Es bestehe unter anderem der Verdacht der Untreue, so die Behörde.

2019 wurde Ermittlungsverfahren eingestellt

Bereits im September 2018 hatte die Staatsanwaltschaft, seinerzeit wegen Scholtens Affäre um Spesenabrechnungen, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue gestartet. Es ging um rund 80 Bewirtungsbelege, für die Scholten nicht den Nachweis einer dienstlichen Veranlassung hatte erbringen können. Erst fast ein Jahr später wurde das Verfahren eingestellt. Aus Mangel an Beweisen strafrechtlicher Relevanz.

Die Bezirksregierung hat Scholten Anfang Oktober wegen seiner Gesundheitsbeschwerden infolge einer Herz-OP und seiner dauerhaften Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand entlassen. Die dauerhafte Dienstunfähigkeit bringt Scholten ein Ruhegehalt ohne Abstriche. Wäre Scholten, wie seinerzeit von seiner eigenen SPD-Fraktion initiiert, frühzeitig abgewählt worden, hätte ihm dieses Ruhegehalt nicht zugestanden.

Scholten selbst nahm auf Anfrage dieser Redaktion weiter nicht Stellung zu den Vorwürfen, ließ aber seinen Rechtsanwalt Thomas Hermes von der Essener Kanzlei Holthoff-Pförtner antworten, die ihn bereits 2018/19 rechtlich vertreten hatte. Hermes teilte mit, dass er für seinen Mandanten mit Schreiben vom Donnerstag die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft beantragt habe.

Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht, hieß es entgegen der Einschätzung der Ermittlungsbehörde. Man gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft der rechtlichen Einschätzung der Kanzlei folgen werde, zeigte sich Hermes zuversichtlich. Zum Inhalt des laufenden Verfahrens wollte er sich allerdings nicht näher äußern.

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