Mülheim. . Die Staatsanwaltschaft sieht im Zuge seiner Spesenaffäre einen Anfangsverdacht der Untreue gegen Mülheims OB Ulrich Scholten. Nun wird ermittelt.

In der Affäre um die Spesenabrechnungen von Mülheims Oberbürgermeister Ulrich Scholten hat die Duisburger Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht der Untreue festgestellt. Sie erklärte am Donnerstagmittag, das sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.

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Seit Anfang Juni, als die OB-Affäre durch diese Zeitung bekannt gemacht wurde, hat die Ermittlungsbehörde geprüft, ob jener Anfangsverdacht gegeben sein könnte, der ein offizielles Ermittlungsverfahren rechtfertigt. „Nach Sichtung und Prüfung verschiedener schriftlicher Unterlagen bestehen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass es bei der Verwendung der städtischen Geldmittel, die dem Oberbürgermeister für dienstlich veranlasste Bewirtungen zur Verfügung stehen, zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist“, hieß es am Mittwoch in einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft.

Ermittler prüfen nun rund 80 Bewirtungsvorgänge

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Genauer untersucht werden sollen nun die rund 80 Bewirtungsvorgänge aus den Jahren 2016 bis 2018, für die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Märkischen Revision im Auftrag von Stadtkämmerer Frank Mendack festgestellt hat, dass die Abrechnung durch den OB nicht ordnungsgemäß sei, was Scholten und sein Anwalt zurückweisen.

„Ob den festgestellten Unregelmäßigkeiten tatsächlich strafrechtliche Relevanz zukommt, muss nun im Rahmen des Ermittlungsverfahrens geprüft werden“, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen stünden am Anfang; es werde daher um Verständnis gebeten, dass weitergehende Auskünfte derzeit nicht erteilt werden könnten.