Mülheim. Private Feste in Kneipen muss man ab 50 Personen im Mülheimer Ordnungsamt anmelden. Die Regeln können sich ändern, wenn die Fallzahlen steigen.

Die Hochzeit, der 50. Geburtstag oder die Kommunionsfeier: Ein privates Fest im öffentlichen Raum ist aktuell ab 50 teilnehmenden Personen beim Mülheimer Ordnungsamt anzumelden. Die Feier wird nur genehmigt, wenn es sich um einen herausragenden Anlass handelt, das sieht die Coronaschutzverordnung derzeit vor. Beim Mülheimer Ordnungsamt landete in den vergangenen Wochen eine Vielzahl von Anfragen. Mit steigenden Infektionszahlen ändern sich auch die geltenden Regeln zur Eindämmung der Pandemie.

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Von Mirco Stodollick und Martin Schroers

Vor allem die Frage nach einem „herausragenden Anlass“ treibt viele Bürger um, die sich ratsuchend an das Ordnungsamt wenden, sagt dessen Leiter Bernd Otto. Bis zu 150 Personen, so Otto, müsse der für die Feier Verantwortliche derzeit noch kein Hygienekonzept vorlegen, aber geeignete Vorkehrungen treffen und entsprechende Hygienemaßnahmen ergreifen – etwa Einweghandtücher und Desinfektionsmittel bereitstellen. Abstand einhalten und Maske tragen gelte dann für die Teilnehmenden an der Feier im Veranstaltungsraum selbst nicht.

Eine Gästeliste ist immer sinnvoll zur Rückverfolgung von Corona-Infektionsketten

Zu den geeigneten Vorkehrungen gehöre auch unbedingt die mögliche Rückverfolgung von Infektionsketten anhand einer Gästeliste. Das werde auch empfohlen, wenn die Gästezahl unter 50 liege, so Otto. „Private Feiern zu Hause sind dabei nicht erfasst.“ Da gebe es bisher in Mülheim auch keine Begrenzung der Teilnehmenden, wohl aber Appelle, das Feiern lieber einzuschränken.

Die Hochzeit im Sportlerheim, der runde Geburtstag im gemieteten Saal der Gaststätte – wenn hier 50 und mehr Menschen erwartet werden, muss das Ordnungsamt mindestens drei Werktage vor dem geplanten Partytermin schriftlich informiert sein, erläutert Bernd Otto. Sinnvoll wäre es schon, sich früher zu melden, denn über den „herausragenden Anlass“ kann das Ordnungsamt möglicherweise anderer Meinung sein.

Maximal-Zahl von 150 Personen bei privaten Partys steht auf der Kippe

Die maximale Anzahl von Feiernden liegt bei solchen Festen bei 150 Personen. Das, so Otto, könne sich aber bald schon ändern. Noch ist Mülheim kein Corona-Hotspot, aber im Gesundheitsamt schätzte man bereits am Montag, dass die Inzidenzzahl „an der 35er Grenze kratzt“, so Stadtsprecher Volker Wiebels. Dann droht bei privaten Feiern im öffentlichen Raum die Begrenzung der Teilnehmerzahl von 150 auf 50 Personen.

Neue Einschränkungen drohen

Die NRW-Regierung hat angesichts steigender Coronazahlen landeseinheitliche Regeln zur Pandemie-Eindämmung angekündigt.

Wenn eine Stadt mehr als 50 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche hat, gilt sie als Hotspot.

Das bedeutet unter anderem neue Einschränkungen beim Zusammenkommen in der Öffentlichkeit, bei den Öffnungszeiten von Lokalen und auch für die Maskenpflicht.

An den vergangenen zwei Wochenenden gab es in Mülheim über 40 solcher meldepflichtigen Feiern in angemieteten Lokalitäten, so das Ordnungsamt, 24 am letzten und auch über 20 am vorvergangenen Wochenende. Es gab dabei keine besonderen Vorkommnisse, wie man bei Stichproben festgestellt habe, sagt Amtsleiter Otto. Für alle Partys waren dem Ordnungsamt im Vorfeld ordnungsgemäß jeweils ein Verantwortlicher genannt worden, der Anlass der Feier und der Ort sowie die voraussichtliche Teilnehmerzahl. Besonders wichtig ist die Liste aller Teilnehmenden mit Name, Adresse und Telefonnummer, die bis zum Feiertermin unbedingt noch zu aktualisieren ist. „Die meisten schicken die Teilnehmerliste gleich mit, man muss sie später dann nur noch aktualisieren“, so Bernd Otto.

Mülheimer Ordnungsamt: Die Daten von den Gästelisten werden sensibel behandelt

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Der Datenschutz sei gewährleistet, betont Bernd Otto, „wir behandeln die Daten mit äußerster Sensibilität“. Gesetzlich sei den Ordnungsämtern die Berechtigung dafür gegeben worden, um Infektionsketten nachverfolgen zu können. Bernd Otto ist aktuell gerade ein Fall bekannt, denn von einer Feier am vorvergangenen Wochenende sei jetzt eine Covid-19-Infektion gemeldet worden. Das Gesundheitsamt ist informiert, kontaktiert derzeit die Gäste auf der Liste und bespricht die erforderlichen Maßnahmen.

Es sei übrigens eine Feier mit knapp unter 50 Personen gewesen, so Otto, die Feier wäre nicht unter die Coronaschutzverordnung gefallen. „Das ist ja trotzdem gut, wenn man für einen solchen Fall eine Liste hat.