Düsseldorf. In NRW-Städten, die eine der zwei Warnstufen erreicht haben, gelten landeseinheitliche Regeln. NRW setzt Beherbergungsverbot weiterhin nicht um.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in NRW nimmt weiter deutlich zu: Nachdem Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntag einheitliche Regeln für Kreise und Städte mit vielen Neuinfektionen angekündigt hatte, treten diese ab sofort in Kraft. Einen entsprechenden Erlass hat die Landesregierung bereits veröffentlicht, dieser muss aber noch in den Allgemeinverfügungen der Städte und Gemeinden umgesetzt werden.

Inzwischen gelten zehn Regionen im Land als „Risikogebiet“, darunter die Städte Düsseldorf (mehr dazu), Duisburg (Lesen Sie hier), Gelsenkirchen (Lesen Sie hier), Herne (Lesen Sie hier), Hagen (Lesen Sie hier) und der Kreis Recklinghausen. Das hat vor Ort verschärfte Auflagen zur Folge und bringt Bewohnern just in den jetzt begonnenen Herbstferien Probleme bei Reisen.

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NRW vereinheitlicht Regeln für Corona-Hotspots

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Es bleibe dabei, dass die Pandemie lokal bekämpft werden solle, „aber in Hotspots brauchen wir landeseinheitliche Kriterien“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet. Man habe in den vergangenen Wochen gelernt, dass die lokalen Maßnahmen bei Überschreitung der Corona-Grenzen von 35 bzw. 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wirkten. Das zeigten beispielsweise die sinkenden Zahlen in Hamm, Deshalb solle der Maßnahmenkatalog nun auch verbindlich für das ganze Land gelten:

Veranstaltungen: Durch den Erlass des Gesundheitsministeriums werden ab 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Steigt der Wert über 50, sind nur 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Ausnahmen sind Demos - solange sie unter Corona-Bedingungen stattfinden - und zum Beispiel Parteitage, die gesetzlich stattfinden müssen.

Private Feiern: Grundsätzlich sind außerhalb der eigenen Wohnung nur 50 Gäste erlaubt. Steigt die Neuinfektionszahl über 50, sind nur noch 25 Feiernde erlaubt. Das betrifft bereits jetzt viele Großstädte und Kreise in NRW.

Stammtisch: Bislang dürfen sich in der Öffentlichkeit - jenseits von Feiern - bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten zum Beispiel zum Bier an einem Tisch treffen. In 50er-Regionen wird diese Zahl durch den Erlass auf fünf Personen begrenzt.

Stadion: Bisher durfte man zum Beispiel bei einem Konzert oder einem Fußballspiel unter Corona-Bedingungen am Sitz- oder Stehplatz die Maske abnehmen. Das ist ab einer Kennzahl von 35 vorbei. Dann gilt dort eine durchgehende Maskenpflicht.

Sperrstunde: „Festlegung reduzierter Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen und zeitlich entsprechender Verkaufsverbote für alkoholische Getränke“, heißt es als Vorgabe für Kommunen ab der Kennzahl 50. Düsseldorf hat bereits vorgemacht, was das heißt: Ab 1 Uhr ist dort Schicht in der Altstadt, auch bekannt als „Längste Theke der Welt“.

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„Damit schaffen wir jetzt Einheitlichkeit und Klarheit in allen Hotspots“, sagte Laschet. Bislang mussten alle betroffenen Kreise und kreisfreien Städte bei Überschreiten des Warnwerts selbst über Gegenmaßnahmen entscheiden.

Corona: Wocheninzidenz in NRW liegt bei fast 40

Die Wocheninzidenz bei den Neuinfektionen in NRW ist inzwischen auf 39,66 gestiegen. Vor diesem Hintergrund will das Land die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern „aus herausragendem Anlass“ im öffentlichen Raum landesweit von 150 auf auf 50 Menschen begrenzen.

In Alten- und Pflegeheimen solle zudem verstärkt auf das Coronavirus getestet werden. So soll in Kommunen, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche den sogenannten Vorwarn-Wert von 35 übersteigt, „eine einmalige Komplett-Testung aller Bewohner und Mitarbeiter dieser Einrichtungen“ erfolgen, sagte Laschet. Die neuen Maßnahmen sollen voraussichtlich ab 1. November gelten.

„Wir wollen alle Kontakte in Alten- und Pflegeeinrichtungen virusfrei halten“, betonte der Ministerpräsident. Es gehe um den Schutz der besonders verwundbaren Gruppen der Gesellschaft. Der Ministerpräsident kündigte zudem an, sich für einen verstärkten Einsatz von Schnelltests in Altenheimen einzusetzen.

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Minister Laumann: NRW wird Beherbergungsverbot nicht umsetzen

Die zunehmenden Beherbergungsverbote für Urlauber aus Risikoregionen sieht Laschet kritisch. „Wenn ganz viele Orte in Deutschland Risikogebiete sind, ist die Frage, wer darf von wo nach wo reisen, eigentlich eine zweitrangige“, sagte er in Düsseldorf.

Deshalb wird NRW das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten auch weiterhin nicht umsetzen. Das kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Dienstag in Düsseldorf an. Solche Verbote machten nach seinem Wissen „keinen Sinn, weil sie nicht dazu beitragen, die Ansteckungsketten zu verlangsamen“.

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Laumann betonte: „Wir müssen aufpassen, dass wir für das, was wir machen, die Akzeptanz behalten.“ Viele Corona-Maßnahmen seien in den vergangene Monaten zwar akzeptiert worden. „Aber diese Maßnahme hat sehr viel Akzeptanz kaputtgemacht“, sagte er mit Blick auf das Beherbergungsverbot.

Wie bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch eine Einigung in der Frage gefunden werden solle, wisse er auch nicht, sagte Laumann. Es gebe aber inzwischen auch aus der Medizin Wortmeldungen zum Thema Beherbergungsverbote, die die Position Nordrhein-Westfalens bestärkten.

In vielen deutschen Urlaubsgebieten müssen Reisende, die aus einer Region mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen kommen, einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen. Dadurch gibt es zu Beginn der Herbstferien einen Ansturm auf die Testzentren. „Wer sich dann noch testen lässt, nimmt Testkapazitäten in Anspruch, die wir eigentlich für andere Bereiche brauchen“, sagte Laschet. „Deshalb unser Appell, Reisen generell jetzt in den Herbstferien zu unterlassen und auch innerhalb Deutschlands möglichst zu Hause zu bleiben.“

In Nordrhein-Westfalen sind vorerst keine Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots in Kraft. Die Corona-Schutzverordnung des Landes sieht diese Möglichkeit zwar grundsätzlich seit Mitte Juli vor – aber nicht als Automatismus ab einer bestimmten Schwelle.

Ziel aller Maßnahmen: zweiten Lockdown verhindern

Ziel aller Maßnahmen sei es, einen erneuten Lockdown zu vermeiden. „Viele sind zu leichtfertig geworden. Und jeder einzelne trägt dazu bei, dass wir das Virus bekämpfen“, sagte Laschet. Die Menschen müssten jetzt bei privaten Feiern Opfer bringen, damit Schulen und Kitas geöffnet bleiben könnten und das öffentliche Leben nicht erneut zum Erliegen komme.

„Verzichten Sie jetzt auf Feiern auf engem Raum. Jeder, der im Moment etwas zu feiern hat, sollte dieses in diesen Zeiten unterlassen. Wir müssen alle jetzt vorsichtig sein“, mahnte Laschet. „Wenn wir jetzt alles richtig machen, wird es keinen zweiten Lockdown geben.“ (soho/mk, mit dpa)

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