Mülheim. Eine 23-jährige Mülheimerin ist zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte zusammen mit Mittätern eine Seniorin brutal überfallen.

Wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht Duisburg eine 23-Jährige Frau zu sieben Jahren Gefängnis. Nach sechstägiger Beweisaufnahme war die Kammer davon überzeugt, dass die Angeklagte am 11. September 2017 gemeinsam mit mehreren Mittätern in ein Haus in Speldorf einbrach und eine heute 85 Jahre alte Rentnerin beraubte.

Nach Ansicht des Gerichts war die Angeklagte maßgeblich Schuld daran, „dass die Tat eskalierte“. Denn als die Einbrecherin auf die Rentnerin stieß, holte sie ihre Komplizen, von denen einer sofort mit der Faust zuschlug. Es sei die 23-Jährige gewesen, die ein Brotmesser aus der Küche holte, die alte Dame damit bedrohte und hysterisch „Gold, Gold“ geschrien habe, hieß es in der Urteilsbegründung.

Mülheimer Seniorin wurde in Badezimmer eingeschlossen

Die völlig verängstigte Geschädigte war zuletzt in ein Badezimmer eingeschlossen worden, aus dem heraus sie schließlich erfolgreich nach Hilfe rufen konnte. Da aber waren die Täter, die nur 50 Euro, eine Kreditkarte und eine alte Armbanduhr erbeuteten, längst geflohen.

Die 23-Jährige hatte bis zuletzt geschwiegen. Fassungslos schüttelte sie über das Urteil immer wieder den Kopf. Ihr kleiner Sohn, den sie zu den meisten Verhandlungstagen mitgebracht hatte, schien es zum Glück nicht recht zu verstehen.

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Die Indizienkette, die das Gericht mit einiger Mühe ermittelt hatte, schien am Ende erdrückend: Irritationen, die es wegen einer abweichenden Zeitangabe der Video-Überwachungskamera einer nahen Tankstelle gab, konnten dank Zeugen ausgeräumt werden. Danach hatte sich die Angeklagte etwa 45 Minuten bevor die Polizei alarmiert wurde nur rund 120 Meter vom Tatort entfernt aufgehalten. Begleitet wurde sie dabei vom Vater ihres Lebensgefährten und zwei weiteren Personen. Und die DNA des Mittäters war am Tatort gefunden worden. „Da die Geschädigte die Täter beschrieb, bei der Anfertigung vom Phantombildern half und die Polizei die Zusammensetzung der Tätergruppe kannte, kommt als Täterin nur die Angeklagte in Betracht“, so der Vorsitzende.

23-jährige Mülheimerin war nicht vorbestraft

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mülheimerin beraubt und eingesperrt- prozess wird zum krimiZu Gunsten der 23-Jährigen konnte die Kammer lediglich berücksichtigen, dass diese zur Tatzeit noch nicht vorbestraft war. Zu Lasten der Angeklagten wirkten sich dagegen die Heftigkeit der Tat und die psychischen Folgen für die Geschädigte aus, die nach Ansicht der Richter aber auch nicht über das hinaus gingen, was in einem solchen Fall zu erwarten sei. Da die Angeklagte kurz nach ihrer Festnahme von der Untersuchungshaft verschont worden war und zu allen Verhandlungsterminen pünktlich erschien, darf sie – unter entsprechenden Meldeauflagen – bis zum Haftantritt weiter auf freiem Fuß bleiben.

Der Prozess gegen die mutmaßlichen Mittäter läuft zeitgleich in Bochum. Neben dem Überfall in Speldorf werden ihnen insgesamt 30 weitere ähnliche Taten vorgeworfen.