Mülheim. Die Initiative „Friedhof statt Streithof“ unterstützt Mülheimer Familien, die zwischenzeitlich ihre Grabstätten nicht mehr nutzen durften.

Inzwischen haben die betroffenen Familien die Änderung des umstrittenen Friedhofentwicklungskonzeptes (FEK) offiziell zugestellt bekommen: Auf den Familiengräbern in den Außenbereichen der Mülheimer Friedhöfe dürfen Angehörige weiterhin bestattet werden, teilte ihnen die Stadt vor einigen Wochen schriftlich mit. Für die Mülheimer Friedhofsinitiative „Friedhof statt Streithof“ sind damit längst nicht alle Sorgen vom Tisch.

Rund 16 Monate lang wurde Familien, deren Gräber in Bereichen lagen, die später in Grünflächen umgewandelt werden sollen, Bestattungen verwehrt. Fünf davon wollen jetzt rechtliche Schritte unternehmen.

Stadt Mülheim versagte Bürgern die Beisetzung im Familiengrab

Der Ratsbeschluss zur FEK-Änderung fiel bekanntlich schon im Sommer. Die Mülheimer Friedhofsinitiative fragt nun, was mit jenen Familien ist, denen im Zeitraum von April 2018 bis Juni 2019, als das FEK schon von der Verwaltung umgesetzt worden sei, eine Beisetzung im Familiengrab verwehrt wurde.

Die Betroffenen mussten neue Grabstätten im Kernbereich der Friedhöfe wählen. Das sei nicht nur mit Kosten, sondern auch mit erheblicher seelischer Not verbunden gewesen, weiß Dietrich Rohde, Koordinator und Sprecher der Initiative. Er kennt aktuell fünf Familien, die sich mit einem Anwalt beraten wollen, um zumindest den materiellen Schaden ersetzt zu bekommen.

Anhörungsfrist für betroffene Familien wurde bis Ende 2018 verlängert

Die Verwaltung hat im April 2018 rund 4000 vom FEK betroffene Familien schriftlich informiert, und auch eine Anhörung eingeräumt. Diese Frist, erinnert Rohde, sei zunächst bis zum 30. Juni 2018 gesetzt gewesen, dann jedoch, weil viele Menschen Informationsbedarf gehabt hatten, bis Ende des Jahres 2018 verlängert worden.

Beisetzungen im Peripheriebereich wurden aber schon zuvor nicht mehr erlaubt, noch ehe das Anhörungsverfahren beendet gewesen sei: „Das ist nicht korrekt und muss auch rechtlich angezweifelt werden.“ Das Anhörungsverfahren, das im April 2018 in Gang gesetzt worden ist, sei erst mit dem Schreiben der Verwaltung von Anfang November 2019 offiziell beendet gewesen. Für Dietrich Rohde lässt das nur einen Schluss zu: „Die Verwaltung hat vorschnell gehandelt, noch ehe das Anhörungsverfahren beendet war.“

Initiative: 15 Familien mussten anders als ursprünglich geplant beisetzen lassen

Verwaltung: Wir haben rechtmäßig gehandelt

Die Stadtverwaltung ist hingegen überzeugt, korrekt gehandelt zu haben. Am 27. Juni 2019 habe der Stadtrat beschlossen, dass zur Vermeidung von Härten eine Lockerung der „Beschränkungen bei der Belegungsplanung und der Vergabe neuer Grabstätten“ in den zur Schließung vorgesehenen Randbereichen zu berücksichtigen ist. Dies geschah ergänzend in Abänderung des Ratsbeschlusses zum Friedhofsentwicklungskonzept (FEK) vom 19. Oktober 2017.

Dieser Beschluss gelte nun für die Zukunft. Das Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen habe zuvor nach geltendem Ratsbeschluss aus dem Jahre 2017 rechtmäßig gehandelt.

Rohde weiß von 15 betroffenen Familien, die in den genannten 16 Monaten einen Angehörigen anders als ursprünglich geplant beisetzen mussten. Es dürften noch weitaus mehr sein, doch er habe auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung erfahren, dass diese den Personenkreis nicht genau benennen könne. Insgesamt rund 1500 Bestattungen habe es in dem gesamten Zeitraum gegeben. Die Friedhofsinitiative möchte die betroffenen Familien unterstützten und bittet sie, sich zu melden.

An den Konzepten für die acht Mülheimer Friedhöfe will sich die Interessengemeinschaft weiterhin konstruktiv beteiligen. So ist etwa im Januar geplant, die politischen Fraktionen, die Verwaltung und andere interessierte Gruppen zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen. Wenn ein Konzept für die Friedhöfe stehe, fordert Dietrich Rohde, müssten die Ziele und die einzelnen Schritte auch in der Friedhofssatzung verankert werden.