Mülheim. Am Landgericht Duisburg traf eine 85-jährige Mülheimerin nun jene Frau wieder, die verantwortlich gemacht wird für einen brutalen Raub an ihr.
Eine 85-jährige Frau wurde am 11. September 2017 in ihrem Haus in Speldorf von Einbrechern überrascht. Sie schlugen die Rentnerin, forderten Geld und Wertsachen und sperrten sie am Ende in ein Badezimmer ein. Eine der mutmaßlichen Täterinnen steht nun wegen bandenmäßiger schwerer räuberischer Erpressung, Körperverletzung, und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Duisburg.
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Die 23-jährige Serbin schwieg zu Prozessbeginn. Auch zu ihren persönlichen Verhältnissen wollte sie sich nicht einlassen. Die Mutter von drei kleinen Kindern – eines davon brachte die von der Untersuchungshaft verschonte Angeklagte mit zur Verhandlung – kam vor vier Jahren als Asylbewerberin nach Deutschland. Inzwischen wurde ihr Antrag abgelehnt.
Anklage: 24-Jährige seit September 2017 mit einer Bande aktiv
Die Anklage geht davon aus, dass sich die 23-Jährige spätestens im September 2017 mit mehreren Mittätern zu einer Bande zusammenschloss. Man verabredete, in wechselnder Täterschaft vor allem in Pfarrhäuser, Wohnungen von Geistlichen und in andere Einfamilienhäuser einzubrechen. Die Objekte sollen zuvor gründlich ausgespäht worden sein.
Und auch für den Fall der Entdeckung soll die Bande klare Absprachen getroffen haben. Es sei geplant gewesen, Zeugen festzuhalten und unter Druck zu setzen, um so an Geld, Schmuck und andere Wertsachen zu kommen, unterstellt die Anklage.
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Mülheimer Seniorin geschlagen und mit Messer bedroht
In Speldorf soll die Angeklagte mit zwei Männern und einer Frau unterwegs gewesen sein. Durch ein Fenster verschafften sich die Täter Zugang, nachdem sie zuvor Sturm geklingelt hatten. Als die Rentnerin, die sich nicht recht wohl fühlte, sich zu Bett begeben hatte und deshalb auf die Klingel nicht reagierte, auf die Tat aufmerksam wurde, sah sie sich bereits den Einbrechern gegenüber.
Die Angeklagte soll sie unter anderem geschlagen und mit einem Küchenmesser bedroht haben. Belastet wird die 23-Jährige vor allem durch DNA-Spuren, die am Tatort gefunden wurden.
Opfer (85): „Da war viel hysterisches Geschrei“
Angeklagte ist vorbestraft
Bereits 2018 war die Angeklagte wegen einer ganz ähnlichen Einbruchstat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Im Februar 2018 war sie mit mehreren Mittätern in die Wohnung eines Pfarrers in Issum eingebrochen. Aus dem Pfarrhaus wurden 1500 Euro, goldene Manschettenknöpfe und ein Verdienstorden des Geistlichen gestohlen.
„Da war viel hysterisches Geschrei“, so die Geschädigte im Zeugenstand. „Die wollten einfach nicht einsehen, dass ich kein Geld und keinen Schmuck hatte.“ Die 85-Jährige kann zwar nicht mehr gut gehen und ist ein wenig schwerhörig, aber ihre Zeugenaussage war klar und sachlich. Sie schilderte die Tat so, wie sie auch in der Anklageschrift steht.
„Das Schlimmste war, dass ich während der ganzen Zeit nur halb angezogen war“, meinte sie mit einem Lächeln. Nur mit der Identifizierung der Täter hat die Rentnerin Probleme. „Vermutlich hatte mich denn doch die Angst in den Klauen“, entschuldigte sie sich.
Räuber entkamen mit 50 Euro, einer Uhr und einer Scheckkarte
Die Räuber entkamen mit 50 Euro, einer Armbanduhr und einer Scheckkarte. Nachdem die 85-Jährige im Badezimmer eingesperrt worden war, hatte sie durch ein kleines Fenster hindurch Kontakt zu Passanten aufgenommen. Eine Schülerin rief die Polizei.
Für das Verfahren sind zwei weitere Sitzungstage vorgesehen. Nach bisheriger Planung soll es bereits am 4. Dezember abgeschlossen werden.